Als Mitglied des Deutscher Mieterbund e. V. oder anderer Vereinen, die sich dem Mieterschutz widmen, kann man sich in solchen Fragen auch Rat holen. Hier kann man auch prüfen lassen, ob die Mieterhöhung überhaupt der Form genügt.
Beispielsweise muss eine Mieterhöhung schriftlich erfolgen. Dem Mieter muss mindestens 2 Monate Überlegungsfrist zugestanden werden, zusätzlich zum Rest des Monats, in dem die Erhöhung zugestellt wurde. Der Mieter muss der Mieterhöhung übrigens zustimmen, wenn diese in Ordnung ist. Ist das nicht der Fall, kann er ablehnen oder einer teilweisen Erhöhung zustimmen.
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