vom 09.03.2008
Talkteria: Blitzerwarner - legal oder illegal ?
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Blitzerwarner - legal oder illegal ?

Forum: Auto & Motorrad

    
Ich hab jetzt mehrere Unterschiedliche Angaben dazu gefunden, ob ein Blitzerwarner Legal oder Illegal ist. Nach dem Gesetztestext § 23 Absatz 1b STVO ist es verboten solche Geräte betriebsbereit mit sich mit zuführen, die Überwachungen des Verkehrs anzeigen oder gar stören. Und es wird ein Bußgeld von 75 Euro sowie 4 Punkten fällig, sofern die Poilzei einen erwischt. Ob dazu allerdings auch die Geräte mit einer Blitzerdatenbank gehören, ist bislang noch vollkommen unklar und jeder händelt es anders. Prinzipiell ist die Polizei allerdings bevollmächtigt, ein solches Gerät noch vor Ort zu beschlagnahmen.

Jetzt gibt es allerdings schon Navigationsgeräte wie das Falk Navi N 220L, welches einen bereits integrierten Blitzer-Warner hat. Würde man jetzt nach dem Gesetzestext gehen, dürften diese Geräte mit der Software doch gar nicht verkauft werden, deswegen reicht Falk auch alles an die Benutzer weiter und weißt darauf hin, dass der Gebrauch der Funktion nicht erlaubt ist in Deutschland sowie in weiteren Länder der Europäischen Union.. Solche integrierten Softwaren greifen auf Datenbanken mit festen Blitzeranlagen, sowie Ampelblitzer als auch Geschwindigkeitsblitzer, nicht die mobil aufgebaute Radarkontrolle an.

In der Schweiz wurde bereits ein Riegel vor solche Systeme geschoben, seit Januar 2007 dürfen dort keine Navigationsgeräte mit einer solchen Funktion nicht mehr benutzt oder verkauft werden. Es ging dabei hauptsächlich um Datenbanken, bei denen sich die Autofahrer auch in wenigen Minuten gegenseitig über mobile Geschwindigkeitskontrollen warnen konnten, indem sie das Handy mit dem Navigationssystem verbunden haben. Über einen Anbieter konnten dann die Ergebnisse abgefragt werden. Jedes Gerät das die Fahnder erwischen, wird eingezogen und zerstört. Zudem erwartet den Besitzer eine Anzeige und ein hohes Bußgeld.

Ich frage mich jetzt eher, kann man mich zur rechenschaft ziehen wenn ich ein solches Navigationssystem der Falk N Serie besitze, aber die BLitzerwarner Funktion ausgeschaltet ist ? Denn sobald ich das Navigationssysten anschalte, hab ich theoretisch ein Betriebsbereites System. Nachdem auch die Polizei nicht hinter dem Mond lebt, sollte auch dort inzwischen eine Liste vorliegen welche Navigationssysteme diese Funktion besitzen und könnten mich darauf ansprechen oder gar mein Gerät einziehen.

Ich selbst hab ein älteres Navigationssysten welches diese Funktion nicht besitzt, deswegen stellt sich für mich persönlich nicht die Frage. Das ganze würd mich eher allgemein Interessieren, denn wenn ein Handy eingeschaltet auf dem Beifahrersitz liegt, kann einem auch schon der Vorwurf gemacht werden dies ohne Freisprecheinrichtung benutzen zu wollen.

Liebe Grüße
Sorae
  
Sorae :: Sorae :: Beiträge 4758:: 0.36 Talkpoints :: Auszeichnung für 4000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Soweit ich weiss, sind die Angaben die ein Navy enthält völlig legal. Separate Blitzwarnerkästchen im Auto hingegen nicht. Also so hab ich es mal in einer Autozeitschrift gelesen. Auch schon der Besitz einer solchen Apparatur stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, selbst wenn er im Moment nicht aktiv ist. Bin nicht sicher ob das so stimmt, aber so hab ich es halt gelesen.

mfg Grond
  
:: Grond_06 :: Beiträge 245:: 1.44 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Hallo Sorae,

also ich muss Grond völlig zustimmen. So viel ich weiß sind Blitzerwarner erlaubt, wenn es einfach Informationen im Navi sind von festen Blitzern und diese Liste kann man auch immer wieder aktualisieren. Mache ich zum Beispiel immer bei meinem TOMTOM, da lade ich die entsprechenden Listen im Internet herunter und lade sie auf mein Navigationsgerät.

Aber Blitzerwarner die irgendwelche Funkstrahlen oder so aussenden und somit erkennen, ob auf den nächsten Metern ein Blitzer steht ein fester oder ein mobiler, sind illegal. Auch schon der Besitz und wie schon erwähnt auch wenn es ausgeschalten ist. Mein Freund hat so einen Blitzerwarner, hat ihn damal in Amerika bestellt und ich muss sagen das ist schon praktisch. Und jetzt mal im Ernst wie hoch ist die Chance das die Polizei dieses Gerät findet noch dazu wenn es im Navi integriert ist. Aber ich glaube wenn sie einen dann mal erwischen ist der Ärger groß, denn die Strafen sind, wie ich gehört habe, echt böse.

Viele Grüße PPlus
  
PPlus :: PPlus :: Beiträge 503:: 130.21 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Ich meine, das das eine rechtliche Grauzone ist. Das ganze wird erst dann illegal, wenn die Software aktiv zum warnen verwendet wird. Ist die Software auf den emntsprechendem System installiert, aber nicht einsetzbar oder wird nicht eingesetzt, so bewegt der Anwender sich in einer grauzone, kann aber auch nicht belangt werden. Erst bei aktiver Anwendung (egal um welche Art der Software es sich auch handeln mag) würde ein Verstoß gegen das gesetz bestehen. Der reine Verkauf ist demnach noch kein Verstoß, erst der Einsatz. Die Hersteller wollen natürlich verkaufen, werden mit dieser Möglichkeit, wälzen aber auch ihre Haftung auf den Kunden ab. Ich denke, es wird nicht mehr lange dauern, bis diese Gesetzteslücke geschlossen ist und der Erwerb einer solchen Software untersagt wird.
  
Entertainment :: Entertainment :: Beiträge 3680:: -2.89 Talkpoints :: Auszeichnung für 3000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Hi,

ich kann Entertainment nur zustimmen. Man darf sich die sachen kaufen, aber nicht anwenden. Solche sachen gibt es auch beim Angeln. Aber ich glaube man kann schon dafür belangt werden, je nachdem wie die Polizisten so drauf sind, da es ja schließlich keine Gesetzlich genaue Regelung gibt oder nicht?

Ich wollte noch erzählen, das wir uns extra Software (POI - Warner) runtergeladen haben. Dabei werden einem ebenfalls alle Blitzer angezeigt. Wenn die Polizei einen jetzt anhalten würde, kann man in diesem Warner ganz schnell auf den großen roten "Panik - Button" drücken. Dann werden alle Daten gelöscht und einem kann so schnell nichts nachgewiesen werden.

mfg
thumper
  
:: thumper :: Beiträge 737:: 51.02 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
@Sorae
Mit dem Gesetzestext und der Verordnung sind ja vor allem Anlagen gemeint, wie Reflektoren (Kennzeichenmissbrauch), Radarwarner oder Jammer, Laser Blinder oder Laser Jammer oder Gegenblitze. Diese Geräte greifen direkt in die Messungen ein und manipulieren diese was nicht zulässig ist.

Das mit den Blitzer Navis ist halt so eine Sache - es gibt jede Menge Fürsprecher und Gegner im Verkehrsrecht und jeder hat auf seine Art Recht, Urteile gibt es noch keine.

Ich würde mich Entertainments Ausführung anschließen - solange das nicht aktiv benutzt wird hat weniger ein Problem als wenn man es aktiv benutzt.
  
Subbotnik :: Subbotnik :: Beiträge 9414:: 200.22 Talkpoints :: Auszeichnung für 5000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Was ist denn dann eigentlich mit den Blitzerwarnmeldungen im Radio, wo die Zuhoerer auch melden koennen, wo ein Kasten steht? Muessten die dann nicht auch illegal sein?! Oder faellt das wieder in eine andere Kategorie?!
  
misspider :: misspider :: Beiträge 1928:: 56.48 Talkpoints :: Auszeichnung für 1000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Das ist nur ein Hinweis, das einer vorhanden ist. Es wird nie genau genannt, wo die Blitzer nun stehen, sondern nur, wo ungefähr und wie schnell man dort fahren darf. Bei der Software wird ein Blitzer metergenau angezeigt.
  
Entertainment :: Entertainment :: Beiträge 3680:: -2.89 Talkpoints :: Auszeichnung für 3000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Kann mich Entertainment wie so oft nur anschließen und oft kooperiert die Polizei sogar mit den Radiosendern, da diese Meldungen auch eine Vorteil für die Polizei (und die Allgemeinheit) haben: Es wird weniger schnell gefahren und die Unfallgefahr sinkt - heißt: Auch weniger Arbeit für die Polizei und Unfallverhütung.
  
Subbotnik :: Subbotnik :: Beiträge 9414:: 200.22 Talkpoints :: Auszeichnung für 5000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
   
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