vom 04.02.2008
Talkteria: Durchgangsarzt nach Arbeitsunfall Pflicht?
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Durchgangsarzt nach Arbeitsunfall Pflicht?

Forum: Beruf & Bildung

    
In bestimmten Fällen von Arbeitsunfällen oder Wegeunfällen ist es Arbeitnehmern vorgeschrieben den Durchgangsarzt, oft D-Arzt genannt, aufzusuchen. Dies ist immer dann der Fall, wenn der Betroffene aufgrund eines Arbeitsunfalls oder eines Wegeunfalls länger als eine Woche behandelt werden muss.

Der Arbeitgeber muss in jedem Fall jede Arbeitunfähigkeit die durch einen Arbeitsunfall oder Wegeunfall bedingt ist und länger als 3 Tage dauert innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anzeigen.

Über das D-Arzt Verfahren soll einerseits der Kontakt von D-Arzt zu BG gewährleistet sein als auch eine qualifizierte Behandlung. Von der gesetzlichen Unfallversicherung sind deutschlandweit knapp 3500 Mediziner als D-Ärzte zugelassen, wobei dies meist Unfallchirurgen oder Orthopäden sind. Der Hausarzt oder das Internet kann darüber Auskunft geben falls einem die Anschrift eines nahegelegenen D-Arztes nicht bekannt sein sollte.
  
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Da du bei einem Arbeitsunfall nicht über deine Krankenkasse sondern über die Berufsgenossenschaft deiner Firma bzw. zuständigen BG für deinen Beruf versichert bist, ist eine Vorstellung bei einem D-Arzt usus. Du musst dort hingehen und dich untersuchen lassen. Zumal du sonst aufs Spiel setzt im nachhinein irgendwelche Leistungen von der BG zu bekommen.

Der weitere Vorteil bei einem D-Arzt bzw. BG absicherung ist, wenn du dir heute z.B. in den Finger schneidest und meldest das deiner BG, gehst zum D-Arzt und in 15 Jahren hast du irgendwas mit deinem Finger und ein Arzt bescheinigt dir, das es von dem Fingerschnitt kommen kann, werden sämtliche Kosten für Rehabilitierung, Kur, bishin zur Berufsunfähigkeitsrente von der BG bezahlt.
  
:: reanima :: Beiträge 6:: 1.40 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
reanima hat folgendes geschrieben:
Du musst dort hingehen und dich untersuchen lassen. Zumal du sonst aufs Spiel setzt im nachhinein irgendwelche Leistungen von der BG zu bekommen.

Nein man muss dies nicht bei einer Krankheit unter / bis zu 3 Tagen auch wenn es trotzdem empfehlenswert wäre
  
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