Kunde A wollte sich für die nächste Frühjahrssaat einmal etwas besonderes Gönnen und hat bei einem Gartenspezialisten im Internet verschiedenes Saatgut für Gemüse und Blumen geordert. Die Preise waren schon ganz schön deftig, aber es sollte nun einmal etwas Neues sein. Die Ware wurde auch schnell geliefert, allerdings hat der Kunde A nach dem Öffnen festgestellt dass einige der Samentüten für die Aussaat der Blumen in der nächsten Saison nicht mehr verwendet werden können.
Die Tüten waren 2007 abgepackt und mit dem Aufdruck „haltbar bis 1/2011 versehen. Soweit so gut, aber die Kerne dürfen im Freien erst im Mai ausgesät werden.
Hat Kunde A Chancen auf eine erfolgreiche Reklamation und kostenlose Ersatzlieferung? Immerhin kann der Lieferant ja sagen dass die Ware nicht verdorben ist und dass es dem Kunden sein persönliches Pech ist wenn er seine Blumenpflanzen erst im Mai in die Erde bringt. Es handelt sich hier aber nicht um Gewächshauspflanzen die man theoretisch auch im Winter anziehen könnte. Sicherlich kann Kunde A den Teil der Sendung wieder zurückschicken, aber damit ist die Ware auch futsch und das Porto wurde auch in den Sand gesetzt. Natürlich hat Kunde A sich schon mit dem Verkäufer in Verbindung gesetzt, dieser hüllt sich aber erst einmal in Schweigen.
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:: hooker
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