vom 29.08.2010
Talkteria: Kostenübernahme bei stationärem Krankenhausaufenthalt
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Kostenübernahme bei stationärem Krankenhausaufenthalt

Forum: Gesundheit & Beauty

    
Herr X. ist Single und privat versichert. Bei seinem gewähnten Tarif hat eine Eigenbeteiligung. Des weiteren ist es ja bei Privatpatienten in der Regel so, dass sie meistens die Rechnung bekommen, diese bezahlen müssen ( also in Vorkasse treten müssen) und dann die Rechnung an ihre Krankenversicherung schicken, die dann den Betrag überweist. Die nächsten Angehörigen von Herr X. sind in einer gesetzlichen Krankenversicherung und kennen sich mit dem Ablauf bei privaten Krankenversicherungen nicht aus. Herr X. klärt seine Angehörigen auch nicht näher auf. Den Angehörigen ist unklar, wo Herr X. versichert ist, wo die Versicherungsunterlagen und so weiter sind.

Die Angehörigen haben nun Sorge, falls Herr X. etwas unerwartetes passiert. Einfaches Beispiel wäre wohl ein Autounfall, bei dem Herr X. verletzt wird und nicht ansprechbar ist. Viele Krankenhäuser wollen in dem Fall ja oftmals auch nicht erst nach der abgeschlossenen Behandlung Geld sehen, sondern oftmals auch schon im Verlauf. Den Angehörigen ist aber unklar, in welchen Fällen das gemacht werden darf und wann nicht. Des weiteren wäre keiner der Angehörigen finanziell in der Lage in Vorkasse zu treten. Auch nicht wenn sie wissen, die Krankenkasse von Herrn X. wird das Geld irgendwann zurück erstatten.

In wie weit müssen Angehörige von Privatpatienten in Vorkasse treten? In wie weit müssen sie Kosten übernehmen, beziehungsweise in wie weit kann man Angehörige generell zur Kostenübernahme heranziehen?
  
:: LittleSister :: Beiträge 5589:: 76.89 Talkpoints :: Auszeichnung für 5000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Die Rechnung der ärztlichen Versorgung geht erstmal an Herrn X. Sollte dieser nicht in der Lage sein, sich darum zu kümmern, dann sind doch sicherlich die Angehörigen auch die Personen, die dann in die Wohnung von Herrn X kommen, um notwendige persönliche Sachen zu holen.

Dabei sollte es durchaus berechtigt sein, das man nach den Unterlagen schaut. Zumal Herr X auch etwas in seinem Papieren dabei haben dürfte, aus denen hervorgeht, bei welcher Versicherungsgesellschaft er krankenversichert ist. Sollte dies nicht der Fall sein, das muß halt nach den Unterlagen geschaut werden. Dies ist dann ja kein schnüffeln in der Wohnung des Herrn X, sondern eine Notwendigkeit.

Mit dem Arzt oder dem Krankenhaus kann man dann über diese Problematik reden und ein längeres Zahlungsziel vereinbaren, falls Zwischenrechnungen erstellt werden. Und da ist es eher unwahrscheinlich, das man die Angehörigen zur Kasse bittet. Wichtig ist halt nur, das man die Situation schnell zur Sprache bringt.

Allerdings wäre es wohl am sinnvollsten, wenn Herr X seinen Angehörigen zumindest den Versicherer mitteilt. Denn allein über Name und Geburtsdatum wird man dort die Akte von Herrn X finden, wenn dieser sich nicht selbst um die Belange kümmern kann.
  
:: Punktedieb :: Beiträge 7136:: 314.53 Talkpoints :: Auszeichnung für 5000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
   
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