Die neuen Führerscheine die ab 2013 eingeführt werden und EU-einheitlich sind werden in ihrer Gültigkeit beschränkt. Ab diesem Datum sind die neuen Führerscheine nur noch 15 Jahre gültig. Nach Ablauf dieser Zeit muss er wieder neu beantragt werden, die Absolvierung einer neuen Fahrprüfung ist dazu aber nicht erforderlich.
Neu ist auch dass die bis zu diesem Zeitpunkt ausgegebenen Führerscheine ebenfalls umgetauscht werden müssen. Allerdings kann man sich dafür eine Menge Zeit lassen, der Umtausch kann bis in das Jahr 2033 erfolgen. Bisher wurde es so gehandhabt dass die alten Führerscheine bei der Einführung neuer Dokumente nicht umgetauscht werden mussten, es konnten also durchaus noch die Führerscheine aus der ehemaligen DDR oder aus dem Dritten Reich bei einer Kontrolle vorgezeigt werden ohne dass es zu Beanstandungen kam.
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