Wer Witwenrente oder Waisenrente bezieht sollte sich vor einem Wohnortwechsel darüber erkundigen, ob er einen möglicherweise hohen Freibetrag hinsichtlich des Zuverdienstes ebenfalls am neuen Wohnort erhält – denn ein grundsätzlicher Anspruch, diesen beim Wechsel beizubehalten besteht nicht. Je nach Wohnort fällt dieser höher oder niedriger aus.
Wichtig ist dies vor allem wenn man von Westdeutschland nach Ostdeutschland ziehen sollte, denn der Freibetrag für den Hinzuverdienst ist im Osten geringer als im Westen.
Im Westen beträgt dieser momentan bei der Witwenrente 693,53 Euro und im Osten 609,58 Euro. Dazu kommen im Westen für jedes Kind 147,11 Euro und im Osten 129,30 Euro, bei der Waisenrente 462,35 Euro im Westen und 406,38 Euro im Osten.
Sollte dieser Freibetrag überschritten werden, wird der Zuverdienst auf die Witwenrente oder Waisenrente angerechnet.
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:: Subbotnik
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| Subbotnik hat folgendes geschrieben: |
... bei der Waisenrente 462,35 Euro im Westen ...
Sollte dieser Freibetrag überschritten werden, wird der Zuverdienst auf die Witwenrente oder Waisenrente angerechnet.
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Hi,
heißt das, das ich 462,35€ im Monat zu meiner Waisenrente dazu verdienen darf? (wohne im Westen, in Niedersachsen).
mfg
music.freak
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:: music.freak
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Alles über 462,35 Euro würde angerechnet werden, also die Waisenrente würde um den Betrag, der das übersteigt gekürzt werden. Also bei 500 Euro Verdienst wären es 37,65 Euro die davon abgezogen werden würden.
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:: Subbotnik
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| Subbotnik hat folgendes geschrieben: |
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Alles über 462,35 Euro würde angerechnet werden, also die Waisenrente würde um den Betrag, der das übersteigt gekürzt werden. Also bei 500 Euro Verdienst wären es 37,65 Euro die davon abgezogen werden würden.
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Danke für die schnelle Antwort!
Weil hab heute nen Angebot für nen Nebenjob bekommen und deshalb wollt ich ma kucken wieviel ich dazu verdienen darf, aber das ich hier die Antwort drauf find is natürlich voll praktisch!
Weißt du vielleicht ob es da noch nen Unterschied zwischen Halbwaisenrente und Vollwaisenrente gibt? Ich bekomm Vollwaisenrente...
mfg
music.freak
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:: music.freak
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Soweit ich weiß, nur in der Berechnung, also dass die Halbweisenrente anders berechnet wird als die Vollwaisenrente, da ja ein Elternteil "noch" lebt.
Also bei der Halbwaisenrente:
Steigerungszahl x Rentenfaktor 0,2 x Allgemeiner Rentenwert = monatliche Rente
bei der Vollwaisenrente ist diese Formel nur um einen Zuschlag versehen, der auf die Steigerungszahl aufgeschlagen wird - Freibeträge sind gleich hoch.
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:: Subbotnik
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Danke nochmals...
irgendwie bin ich scheinbar zu blöd auf deren Seien etwas dazu zu finden, bzw. meine Schwester scheinbar auch... weil haben beide geschaut und nix gefunden...
Aber zum Glück weiß ich jetzt Bescheid, danke nochmals!!
mfg
music.freak
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Hi,
da es hier ja schon nen Thread zum Thema Waisenrente gibt, hier ma ne Frage:
Als Schüler bekomm ich ja Waisenrente, nur mach ich grad ne schulische Ausbildung, inkl. Fachhochschulreife (zumindest den schulischen Teil). Und für die Fachhochschulreife brauch ich noch nen 6 monatiges Praktikum. Wie schaut das denn da mit Rente aus? Weil is doch eigentlich ein Teil meiner schulischen Ausbildung oder seh ich das falsch? Und wenn ich Geld fürs Praktikum bekomme, dann bleibt doch aber diese 400€ Regelung bestehen oder?
Für die Antworten schonmal vielen Dank.
Mfg
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:: music.freak
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