Als Verbraucher macht man sich natürlich schnell Sorgen, wenn man Eigentum von sich einem Geschäft anvertraut hat und dieses Insolvenz anmeldet – wird man es je wieder sehen oder ist es nun verloren?
Geschäfte die Insolvenz anmelden sind grundsätzlich dazu verpflichtet, das Eigentum von Kunden wieder an diese zurückzugeben, soviel vorweg. Wenn man also seinen PC oder Fernseher zur Reparatur vorbeigebracht hat oder Kleider reinigen lassen wollte und der Laden dicht gemacht hat, so muss dieser das Eigentum der Kunden welches er verwahrt hat wieder an diese zurückgeben – Kundeneigentum bleibt also Eigentum des Kunden und wird kein Teil der Insolvenzmasse. Da viele bei der Insvolvenz eines Unternehmes jedoch oft ihre Felle davonschwimmen sehen, hat sich dieser Irrglaube trotz alledem erhalten.
Natürlich ist es oft nicht leicht, den eigenen Besitz bei einer Insolvenz wiederzubekommen, das heißt das nicht – und nicht immer ist praktischerweise ein Vermerk zu finden, indem auf Kontaktdaten zum Besitzer hingewiesen wird, wo man sein Eigentum zurückfordern könnte. Jedoch kann man in den meisten Fällen dieses Problem entweder persönlich regeln, indem man die Daten ausfindig macht, da jedes betriebliche Geschäft bei einem Gericht gemeldet und eingetragen ist, oder den Insolvenzverwalter mit seinem Anliegen betraut. Wenn man sich an das Gericht wenden muss, dann ist je nach Geschäftsform eine Auskunft über das Handelsregister oder Gewerberegister zu bekommen.
Nachteilig ist im Grunde nur ein Fakt – wenn man beispielsweise etwas reparieren oder reinigen lässt und in Vorleistung getreten ist, das Geld für diese Dienstleistung also meist in Vorkasse bezahlt hat, hat man so gut wie keine Chance, etwas davon wiederzubekommen.
|
| |
 |
:: Subbotnik
:: Beiträge 9414:: 200.22 Talkpoints ::  |
|
|
|
|
| |
| |
| |
|