P ist also eigentlich aus dem Betrieb ausgeschieden, indem er zuvor gearbeitet hat. Da sich der Unfall noch während der Beschäftigung ereignet hat, muss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Arbeitgeber von P abgegeben werden, sowie an die Krankenkasse gesandt werden. Zudem sollte P das Arbeitsamt informieren, dass er ab dem Tag X generell arbeitslos sein würde, er jedoch noch Leistungen von der Krankenkasse bzw. dem Arbeitgeber bezieht.
Die erste Zeit wird P wohl noch Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber haben, danach ist dann die Krankenkasse zuständig für die Zahlung von Krankengeld. Nach dem Ende des Bezuges vom Krankengeld sollte ja aber gleich das Arbeitsamt in Leistung treten, sodass man sich auch zeitnah um die Beantragung des Arbeitslosengeldes kümmern sollte, damit es nicht zu Zeiten kommt, indem P plötzlich ohne Geld da steht.
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:: ygil
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