vom 23.02.2010
Talkteria: Sozialversicherungsausweis wg. Namensänderung
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Sozialversicherungsausweis wg. Namensänderung

Forum: Versicherung

    
Gestern hatte ich einen Brief von der DRV im Briefkasten. Ich war erstmal total perplex. Als ich ihn aufmachte war ich allerdings noch erstaunter: man schrieb, dass ich aufgrund einer Namensänderung einen neuen Versicherungsausweis bekommen habe. Dieser war auch beigelegt.

Natürlich habe ich sofort geschaut, ob der Name anders geschrieben wurde. Es war haargenau mein Name und ich habe meinen Namen natürlich nicht geändert. Ich habe daraufhin natürlich auch versucht, jemanden telefonisch zu erreichen und bin mehrmals gescheitert. Ich wurde nur viele Minuten in die Warteschleife gehängt mit dem Versprechen, dass sich der nächste freie Mitarbeiten um mein Anliegen kümmern würde.

Nun frage ich mich, wieso man mir einen neuen SVA zugeschickt hat. Ich habe weder was beantragt, noch meinen Namen geändert. Ist der alte dann noch gültig? Leider liegt der beim Arbeitgeber, sodass ich nicht nachgucken kann. Muss ich meinen Arbeitgebern das mitteilen?
  
winny2311 :: winny2311 :: Beiträge 10610:: 5.06 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Das war wohl ein Fehler im System bei denen. Ich würde den neuen Ausweis einfach behalten, was man hat hat man. Du könntest natürlich damit auch einen Neben(mini)job ausführen, ohne, daß Dein Chef davon Wind bekommt. Meist sind Vorgesetzte ja not amused, wenn Arbeitskraft noch wo anders "draufgeht". Wenn es Dich beruhigt, einfach nochmal zu einer anderen Tageszeit dort anrufen und stärker sein, als die Warteschleife!
  
:: Fuzzy :: Beiträge 227:: 0.15 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Ich habe zwei, bzw. drei Chefs und alle wissen voneinander. Schon allein, wegen der normalen Lohnsteuerkarte. Ich finde es aber auch wichtig, dass alles mit rechten Dingen zugeht. Ich würde niemals irgendwo arbeiten und den andere AG nichts davon sagen.

Außerdem bin ich Student und sowieso nur begrenzt verfügbar. 10 Stunden die Woche bei dem einen und 20 im Monat bei dem anderen und freie Zeiteinteilung beim Dritten. Ich habe mich eben nur gefragt, ob die erste Nummer dann gültig ist, weil über die natürlich abgerechnet wird und es wäre schlecht, wenn die ihre Gültigkeit verliert.

Ich habe nun schon mehrfach auch zu verschiedenen Zeiten und Tagen angerufen und nichts tut sich. Sollte ich einfach mal meine AG davon in Kenntnis setzen?
  
winny2311 :: winny2311 :: Beiträge 10610:: 5.06 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Du schreibst, dass der (alte) Sozialversicherungsausweis bei deinem Chef sei. Ist das wirklich nötig? Ich frage, weil ich mal schlechte Erfahrungen damit gemacht habe: Als ich meinen Job angefangen habe, sollte ich den Sozialversicherungsausweis abgeben und eigentlich wiederbekommen.

Vier Monate später wollte ich eine weitere Nebentätigkeit aufnehmen und musste auch dafür wieder den Sozialversicherungsausweis vorzeigen. Mir fiel ein, dass der noch bei meinem einem Arbeitgeber war - nachgefragt, konnte nicht aufgefunden werden. Ich hatte den bei einer Sekretärin, die mittlerweile weg war und offenbar ein UNGLAUBLICHES Chaos hinterlassen hat, abgegeben. Die neue Sekretärin sagte mir auch, dass man den am besten garnicht aus der Hand gibt; d.h., wenn man wo neu anfängt zu arbeiten, Kopie einreichen und am besten dabei das Original vorzeigen, aber behalten.

War im Endeffekt nicht so schlimm, kurzer Anruf bei der Krankenkasse (ja, nicht DRV), neuer war schnell da und hat auch nichts gekostet. War aber dennoch irgendwie ärgerlich, weil vermeidbar.

Was die Sache mit der Nummer angeht: Bist du sicher, dass die Nummer anders ist? Relevant ist doch eigentlich die *Sozialversicherungs*nummer, und nicht die *Ausweis*nummer (weiß nicht, ob es das überhaupt gibt) in der Form
<Geburtsdatum DDMMYY> <Initial des Nachnamens> <lfd. Nummer>
Da du ja keine "neue" Sozialversicherung hast, dein Nachname sich nicht geändert hat und dein Geburtsdatum sowieso nicht, sollte diese doch eigentlich gleich sein. Bei meinem neuen SVA war die Nummer jedenfalls auch die selbe.

Ansonsten würde ich erstmal den alten (wie gesagt, evtl. wiederholen!) SVA weiterbenutzen und vielleicht, wenn das mit der telefonischen Auskunft weiterhin nicht klappt, mal ne schriftliche Anfrage an die DRV richten.
  
:: archnase :: Beiträge 10:: 9.59 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
   
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