vom 21.01.2010
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www.my-downloads.de / Premium Content GmbH - Inkasso

Forum: Computer & Internet

    
Vor kurzem (09.12.2009) bekam ich mit der Post eine 2. Mahnung der Firma Premium Content GmbH zugeschickt. Angeblich habe ich ein Abo abgeschlossen auf der Seite My-Downloads.de, wofür ich 96,00 € hätte bezahlen sollen.

1. Ich kann mich nicht daran erinnern, jemals auf dieser Seite gewesen zu sein.
2. Bevor ich irgendetwas downloade, lese ich AGB´s und auch Kleingedrucktes ziemlich genau durch, um teuren Abos zu entgehen.
3. Normalerweise habe ich so meine Stammseiten wie z.B. Chip-online.de, auf denen ich eigentlich alles finde, was ich unbedingt downloaden müsste.
4. Warum bekomme ich gleich eine 2. Mahnung? Ich habe noch nicht einmal eine Rechnung gesehen!



:: Samira0709 :: Beiträge 6:: 5.84 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen




Nach einer kurzen Onlinerecherche war klar, das dies ein Abzockversuch ist und ich dieses Schreiben einfach ignorieren sollte. Das hab ich auch getan. Bis heute! Heute feiert meine Tochter ihren 1. Geburtstag. Ich hab mich auf einen echt schönen Tag mit ihr und meinem Lebensgefährten gefreut. Das klappte auch ganz gut, bis ich in den Briefkasten schaute. Dort erwartete mich nämlich ein Brief von der "Deutsche Zentral Inkasso": Eine Zahlungsaufforderung in Höhe von 153,25 € in oben genannter Angelegenheit.

Da ich bereits seit 2008 durch eine missglückte Selbstständigkeit insolvent bin, kann sowas schwerwiegende Folgen für mich haben, da ich ja keine neuen Schulden machen darf. Nun konnte und wollte ich meiner Tochter ja auch nicht ihren Geburtstag versauen und habe mit ihr erstmal das geplante Programm durchgezogen. Natürlich hatte ich den ganzen Tag ein flaues Gefühl im Magen. Für mich war der Tag wirklich gelaufen! Ich hoffe nur das die Kleine das nicht so mitbekommen hat.

Nachdem ich meine Tochter dann ins Bett gebracht hatte, bin ich direkt ins Netz um mich nochmals schlau zu machen. Und siehe da: Auch die "Deutsche Zentral Inkasso" gehört zum Netzwerk. Auch deren Schreiben sollte man ignorieren bzw. nur darauf reagieren wenn man Post vom Amtsgericht bekommt.

Allerdings ist das flaue Gefühl immernoch da. Hab ich vielleicht doch etwas runtergeladen, oder doch nicht? Weiß vielleicht jemand, ob man im nachhinein noch kontrollieren kann von welchen Seiten man welches Programm runtergeladen hat?

Auf jeden Fall ist das eine unglaubliche Schweinerei. Leute wie meine Mutter, die sich gerne schnell einschüchtern lassen, hätten jetzt schon längst bezahlt. Für Nichts und wieder Nichts. Kann man diesen "Firmen", wenn man das überhaupt Firma nennen kann, nicht endlich mal ein P vorsetzen?

So, jetzt hab ich mir erstmal wieder Luft gemacht.
  
:: Samira0709 :: Beiträge 6:: 5.84 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
1.) 7 Punkte - Sich wehren gegen Internet Abzocke

2.) Klar kann man das nachvollziehen ob man etwas heruntergeladen hat oder nicht. Entweder im Cache oder ggfs. in der History deines Browsers. Nur: Wenn das schon Monate zurückliegt stehen die Chancen dafür ziemlich schlecht, sowas sollte man wenn dann möglichst zeitnah kontrollieren.

3.)
Zitat:
Warum bekomme ich gleich eine 2. Mahnung? Ich habe noch nicht einmal eine Rechnung gesehen!

Den Grund kannst Du Dir denken - eine zweite Mahnung hätte auf mich jedenfalls eine ganz andere Wirkung als nur eine Rechnung oder die erste Mahnung.

Was ich mich fragen würde: Wo könnten die meine Adresse her haben? Denn in der Regel muss man diese irgendwo angeben. Muss aber nichts heißen, es gibt da Mittel und Wege (Ankauf von Adressdatenbanken bis hin zur Telefonbuchrecherche).

Kurze Frage: Kam die Mahnung per Post oder per eMail? In der Regel scheinen die nämlich die elektronische Variante zu bevorzugen.

Wenn man sichergehen möchte, könnte man einen Widerspruch schicken, siehe den Vordruck dazu von der Verbraucherzentrale. Der hätte aber rein theoretisch nach der Mahnung (egal welche) erfolgen sollen. Am besten einfach den gerichtlichen Mahnbescheid abwarten - und widersprechen. Dann ist der andere erst einmal in der Beweispflicht .
  
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