Bei einem Kauf auf Rente (üblich bei Häusern) zahlst du, solange der Verkäufer lebt. Wenn er schnell stirbt (sorry, kling makaber, ist aber so), kann’s ein Schnäppchen sein, aber wehe, er wird hundert!
Normalerweise zahlt man zuvor noch eine einmalige größere Summe, ausserdem steht in den meisten Verträgen drin, welche Reperaturen man auch noch zu zahlen hat.
Für den „zu früher Todesfall“ gibt’s dann meistens auch noch eine Erbklausel (Ausgleichszahlungen etc).
Die Berechung ist recht einfach: Man nehme die Summe, die man als Verkäufer kriegen möchte, und teile durch die prognostizierten verbleibenden Monate. Als Käufer überlegt man, wie hoch die Lebenserwartung für den Verkäufer ist, rechnet noch einen Sicherheitsfaktor an extra- Gesundheit hinzu und nimmt mit der Leibrente mal- dann hat man den Gesamtkaufpreis.
Ich hoffe, das hilft!
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:: Mugelina
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