Das McDonalds Kaffee Urteil - oder: US Sensationsurteile?

vom 13.12.2009, 16:58 Uhr

Da man es ja immer wieder liest, auch hier, wie blöd doch amerikanische Gerichte und Firmen sind und wieviel Geld man damit machen kann Firmen wegen offensichtlicher Sachen auf Millionen zu verklagen wollte ich das mal am bekanntestem Fall, dem Hot Coffee Case mal exemplarisch widerlegen.

Der grobe Sachverhalte sollte allgemein bekannt sein: Eine Kundin (Stella Liebeck) aus den USA hat sich beim McDrive einen Kaffee gekauft, den sie sich dann anschließend beim Versuch Zucker und Milch reinzumachen im Schoß verschüttete. Liebeck erlitt dabei starke Verbrennungen 3. Grades und musste längere Zeit im Krankenhaus und therapeutisch (2 Jahre) behandelt werden. Die Summe für diese Behandlung (20.000 Dollar, bei 11.000 Dollar tatsächlichen Kosten) wollte sie von McDonalds erstattet bekommen, was McDonalds aber verweigerte und ihr nur 800 Dollar anbot.

Anschließend ging Liebeck mit ihrem Anwalt Reed Morgan vor Gericht, der auf eine Summe von 300.000 Dollar klagen wollte, vor allem damit begründet, dass der Kaffee unangemessen heiß (über 90 Grad Celsius) und dazu unsicher verpackt war und McDonalds somit Kunden bewusst einem Risiko aussetze (sich zu verbrennen / zu verbrühen).

Hauptargumente der Anklage (Liebeck / Reed):
- Durch die sehr hohe Temperatur sei die Gefahr von Verbrennungen wesentlich höher als bei einem angemessen temperierten Kaffee von 60 Grad Celsius.
- Konkurrenten von McDonalds servieren ihren Kunden den Kaffee wesentlich kühler, eben wegen dieses Fakts.
- McDonalds schreibt all seinen Franchisenehmern vor, dass der Kaffee mindestens mit einer Temperatur von 82 - 88 Grad Celsius serviert werden muss.
- Über 700 Kunden haben zuvor den gleichen Umstand und ähnliche Fälle beklagt und wurden deswegen mit insgesamt 500.000 Dollar abgefunden ohne dass McDonalds etwas änderte.

Argumente der Verteidigung (McDonalds):
- Da der Kaffee am McDrive ausgegeben wird, wird er heißer serviert damit er eben auf die Zieltemperatur abgekühlt ist, wenn die Kunden zuhause angekommen sind.
- Dass ausdrücklich auf den Bechern gewarnt wird, dass der Kaffee frisch serviert noch sehr heiß ist.

McDonalds verlor hier anfangs den Fall - jedoch nicht da man Liebeck in erster Linie Recht gab, sondern weil die Anwälte McDonalds sich laufend in Widersprüche verrannten und während des Prozesses erwiesen wurde, dass Aussagen der Verteidigung wider besseres Wissen erfolgten (z. B. dass der Umstand des zu heißen Kaffees bekannt war, siehe vorherige Beschwerden und Einigungen, sowie dass die meisten Kunden ihren Kaffee auf dem Parkplatz oder auf dem Weg nach Hause trinken und nicht erst zuhause) und somit die Glaubwürdigkeit der Aussagen von McDonalds für die Jury immer geringer wurde und man im Zweifel hier für den Kläger entschied.

Letztendlich urteilte die Jury, dass McDonalds zu 80 % für den Schaden verantwortlich sei sowie die Klägerin für 20 %, da beide fahrlässig handelten. McDonalds habe zwar einen aufgedruckten Warnhinweis auf den Bechern, dieser ist aber viel zu klein und leicht übersehbar aufgebracht.

Und warum das ganze ein reiner Sensationsfall ist, der mal wieder nur für die Presse und als sinnlos Argument für deren noch dümmere Leser taugt?

1. Liebeck bekam an reinem Schadenersatz lediglich 200.000 Dollar zugesprochen, der durch eigenes Verschulden um 20 % auf 160.000 Dollar gemindert wurde.

2. McDonalds wurde zusätzlich Schadenersatzzahlungenvon 2,7 Millionen Dollar seitens der Jury auferlegt was damals 2 Tageseinnahmen aus den Kaffeeverkäufen waren. Dazu muss man wissen, dass hier in den USA verschiedene Schadenersatzzahlungen gibt:
- compensatory damages (die 200.000 bzw. 160.000 Dollar) bezeichnet Schadenersatz im europäischen Sinne für Schäden an Personen, Eigentum usw. durch Pflichtverletzung,
- punitive damages bezeichnet (auch ununterbrochen fortlaufende) Schadenersatzzahlungen die Unternehmen usw. auferlegt werden können wenn diese wider besseren Wissens nichts an Umständen ändern, die ihres Wissens Menschen schädigen können - es handelt sich dabei weitestgehend also um eine Strafzahlung für Uneinsichtigkeit.

Die Riesensumme von über 3 Millionen Dollar war dann die, die durch die Presse ging und die wie jeder Idiot immer meint gezahlt wurde.

3. Die Summe von 2,7 Millionen Dollar wurde anschließend vom Richter als unangemessen hoch betrachtet und schon hier auf 480.000 Dollar reduziert, so dass sich ein Gesamtschadenersatz von 640.000 Dollar nach diesem Urteil ergab (keine Millionen)

4. Da McDonalds das Urteil nicht akzeptieren und weiter vor Gericht gehen wollte einigte man sich letztendlich auf eine Summe von weit unter 600.000 Dollar (diese sind genau nicht bekannt, da Geheimverhandlungen), allgemein wird gemeint: wahrscheinlich zwischen 200.000 und 300.000 Dollar, inkl. Anwaltskosten und Gerichtskosten nach fast 3jähriger Prozessdauer (was hier in den USA schon sehr teuer wird, da Prozesse allgemein schnell geführt werden). Der geringere Vergleich wurde mehr oder weniger auch dadurch erzwungen, dass es McDonalds mittlerweile möglich war nachzuweisen, dass der Kaffee von Konkurrenten eben nicht unwesentlich kälter serviert wird und die National Coffee Association of U.S.A. empfiehlt, Kaffee mit einer Temperatur von über 90 Grad zuzubereiten und kälteren Kaffee wegen Qualitätsverlust abzulehnen wenn er denn serviert und so die Chancen den Prozess erneut zu gewinnen für die Anklage deutlich gemindert wurden.

Nun noch zur Meinung, dass man in den USA jeden wegen solchen Blödsinns verklagen könnte und Millionen bekommen könnte:
- Dass das mit den Millionen dummes Zeug ist habe ich ja gerade ausgeführt - und bei all den anderen Sensationsprozessen ist es das gleiche, dass letztendlich in einem Vergleich selten mehr als 5 - 10 % der angesetzten Summe tatsächlich realisiert werden (weswegen man bewusst hohe Klagesummen ansetzt, neben der unterschiedlichen Honorarregelung Deutschland - USA)!
- Fälle wie dieser und zig andere die jährlich zu tausenden US und britische (und sogar in großer Zahl deutsche) Gerichte fluten werden zu 99,99 % schon bei der Annahme abgewiesen - eben wegen "Geringfügigkeit" oder wegen "selbstverschuldeten Schadens / Fahrlässigkeit ohne Fremdverschulden" - oder in der ersten Instanz schnell verloren. Es handelt sich hierbei also um absolute Ausnahmefälle, die am Ende so besonders gar nicht sind.

Fazit: Wenn man das nächste Mal einen Idioten trifft, der nur Überschriften lesen kann, kann man ihm das um die Ohren hauen ;)

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Mit dem Beitrag sprichst Du mir aus dem Herzen. Ich kann dieses USA Rechtssystembashing auch nicht mehr hören, zumal es dadurch auch manchmal zur selbsterfüllenden Prophezeiung wird. Denn an lächerlichen Warnhinweisen (Bitte die Katze nicht in der Mikrowelle trocknen) gibts nun wirklich genug. In den Köpfen - auch der Amerikaner - hat sich das nämlich wirklich festgesetzt.

Und die tatsächlichen Probleme mit den angloamerikanischen Rechtssystemen (betrifft soweit ich weiß nicht die USA allein), wie z.B. die extrem hohen Anwaltskosten und die Nichterstattbarkeit dieser, muß man in Relation zu den Problemen anderen Systeme sehen. Ideal gibts nämlich nicht.

So ist in Deutschland etwa die Verfahrensdauer das Hauptproblem. Wer schon pleite ist, bevor auch nur die Verhandlung durch ist, der hat von dem späteren Urteil oft nix mehr. Und bei sowas gehts in den USA eben schneller.

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Zuletzt geändert von Midgaardslang am 13.12.2009, 17:28, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen

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