vom 16.04.2007
Talkteria: Schwanger und Abtreibung
zu twitter Link in delicious speichern

Schwanger und Abtreibung

Forum: Gesundheit & Beauty

    
Hallo
bis zu welchem schwangerschaftsmonat ist Abtreibung in deutschland erlaubt? macht man sich strafbar wenn man das Kind in einem späteren Monat im Ausland abtreiben lässt? Muss ich für eine Abtreibung zum Frauenarzt gehen und der macht das dann oder überweist der mich ins Krankenhaus oder sonstwohn? was kostet eine Abtreibung - übernimmt die Krankenkasse die Kosten eventuell?
LG NiciP
  
NiciP :: NiciP :: Beiträge 144:: 76.76 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Hi NiciP,


Ohne Indikation ist ein Schwangerschaftsabbruch zwar rechtswidrig, bleibt jedoch straffrei, dafür benötigst du eine Bescheinigung von einer Beratungsstelle (Caritas, Diakonie, Pro familia) und genau dorthin würde ich an deiner Stelle mit all diesen Fragen gehen.
  
Deli :: Deli :: Beiträge 973:: 48.66 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Hallo

habe zwar noch nie abgetrieben, aber ein paar antworen kann ich dir glaube ich geben.

also bis zur 12 woche der schwangerschaft ist die abtreibung straffrei, sowohl für dich als für den arzt, wie es dann aussieht wenn du danach ins ausland gehst, das kann ich dir nicht sagen.

für eine abtreibung mußt du dann zum frauenarzt gehen, der dich allerdings noch zu einer beratungsstelle schickt, also du machst nicht einen termin beim FA und gehst dann direkt auf den stuhl und weg ist das unerwünschte kind, sondern es werden noch gespräche mit dir geführt (deren inhalt ich dir allerdings nicht sagen kann).

zu den kosten.
die werden von der krankenkasse nur bis zu einer bestimmten einkommensgrenze übernommen. ansonsten kostet eine abtreibung laut inet ca um die 350 euro (inkl op und narkose, morgens in krankenhaus abends raus).

liebe grüße von der
laufmasche
  
Laufmasche :: Laufmasche :: Beiträge 7758:: 0.00 Talkpoints :: Auszeichnung für 5000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
so viel ich weiß, gibt es in Deutschland NICHT die Fristenregelung...
es ist also meiner Meinung nach NICHT so, dass es nur innerhalb der ersten drei Monate (straffrei) möglich ist. Abtreibung ist mit gegebener Indikation (und zwar mestens aus Sicht der Mutter) auch danach noch möglich. Sollte die Frage darauf abzielen, wie es mit einem Schwangerschaftsabbruch aus dem Grund, dass die Frau das Kind einfach nicht haben will, aussieht, da bin ich nicht ganz sicher. Allerdings, wenn Frau das Kind nicht will, dann doch sicher auch schon vor dem 3. Schwangerschaftsmonat.
Davon abgesehen glaube ich, dass man es immer irgndwie so auslegen kann, dass man als Frau mit einem Kind in der jeweiligen Situation überfordert wäre. Wenn das Kind irgendeine Krankheit hat ist es "leichter" zu argumentieren... dann kann man sagen: "ich verkafte das nicht", "ich schaffe das nicht" oder "so kann ich nicht leben" oder irgendwie sowas.
Wie im oberen Beitrag schon steht wird man dann noch zu bestimmten Beratungsstellen geschickt und bekommt von denen eine Bescheinigung, dass man da war und sie einen beraten haben.
Es werden oft genug noch Abtreibungen im sagen wir 7. Schwangerschaftsmonat gemacht. Die läuft dann halt ein bisschen anders ab, also eine Abtreibung zu einem früheren Zeitpunkt. Kommt halt aber aufs selbe raus.
Der Arzt ist dabei dafür verantwortlich, dass das Kind im Mutterleib abstirbt und tot "geboren" wird. Wenn der Arzt "murkst" und das Kind DOCH lebendig zur Welt kommt gilt der Schwangerschaftsabbruch für gescheitert und der Arzt muss alles tun, um das Leben des Babys zu retten. Sonst macht er sich strafbar.

Besser ist es, es gar nicht erst zu einer Situation, in der über einen Schwangerschaftsabbruch nachgedacht werden muss, kommen zu lassen... immer schön verhüten und dann Wunschkinder zur Welt bringen.
Aber auch wenns keine Wunschkinder sind, sind sie verdammt liebenswert und können ein Leben bereichern. Es gibt immer irgeneinen (Aus-) Weg und Unterstützungen, die eine Abtreibung nicht unbedingt notwendig machen.
  
Nien :: Nien :: Beiträge 27:: 22.60 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Hallo

Zitat:
so viel ich weiß, gibt es in Deutschland NICHT die Fristenregelung...


@ nien, deine aussage ist nicht richtig.

die gibts es DEFINITIV.
gib mal notfalls bei googel schwangerschaftsabbruch oder abtreibung ein.

nach der 12ten schwangerschaftswoche ist sie nicht mehr legal und wird bestraft.
zwischen der 12 und 22 schwangerschaftswoche nach beratung ist es so, das die mutter zwar straffrei bleibt, aber der arzt nicht mehr legal handelt und mit strafen zu rechnen hat.

nachzulesen auch nochmal unter :
http://de.wikipedia.org/wiki/Schwangerschaftsabbruch#Die_Entwicklung_der_deutschen_Gesetzgebung_zum_Abbruch

liebe grüße von der
laufmasche
  
Laufmasche :: Laufmasche :: Beiträge 7758:: 0.00 Talkpoints :: Auszeichnung für 5000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
@ laufmasche

dann hätte der psychoonkologische Frauenarzt in der Vorlesung Mist erzählt, das glaub ich weniger will mich hier aber auch nicht rumstreiten
im Zweifelsfall unterm 3. Monat bleiben oder eine Abtreibung sein lassen. Unser Land braucht mehr Kinder!
  
Nien :: Nien :: Beiträge 27:: 22.60 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
"Der Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland nach § 218 des Strafgesetzbuches im Allgemeinen rechtswidrig. Er ist jedoch nach § 218a StGB in einer Reihe von Ausnahmefällen zulässig. "

so steht's bei Wikipedia!

Gruß Deli
  
Deli :: Deli :: Beiträge 973:: 48.66 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
siehe auch bei Wikipedia.de unter Schwangerschaftsabbruch unter dem Punkt "Rechtslage in Deutschland" bis "Rechtfertigungsgrund gleich[29]"

entscheidender Satz: "Damit ist der beratene Abbruch für alle Beteiligten nicht strafbar[26]."

hier steht NIRGENDS dass es sich um die Wochen 0-12 handelt...
sondern es steht allgemeingültig da... drunter gehts weiter mit:
"Im Falle eines Abbruchs nach Beratung zwischen der 12. und 22. Woche bleibt die Mutter selbst straffrei, der Arzt handelt jedoch strafbar."
Ich finde, das Gesetz, falls es denn wirklich so drinsteht (oder es nicht eher auf einem Fehler des Schreibers basiert) widerspricht sich da.

Es gibt jedenfalls keine wirklich einheitliche Regelung... Gesetz ist schwammig formuliert und Ethik weiß auch nicht so recht, wie sie etwas allgemeingültiges dazu sagen soll... im Einzelfall ist eine Abtreibung also wahrscheinlich meist auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich.

Gruß Nien
  
Nien :: Nien :: Beiträge 27:: 22.60 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
ich habe sowas schon mit ner freundin durch! habe sie damals begleitet, obwohl ich nix davon halte!
hier mal die wichtigsten infos:

es gibt 3 methoden:
-Absaugmethode (von der 6. bis zur 14. Schwangerschaftswoche)
-ausschabung
- medikamentöser Abbruch


das obersteist eigentlich das gängigste!

man muss zum frauenarzt, der gibt einem ne überweisung zu einem institut wie beispielsweise profamilia! da musst du ein beratungsgespräch führen und musst pro und contra aufführen, was für dich für und gegen das kind spricht! wir sassen damals 3 stunden da! dann fült die dame in ihrem ermessen einen schein aus, oder auch nicht und du musst zu enem weiteren gespräch!

mit diesem schein gehst du zum frauanearzt, der überweist dich zu einem arzt, der atreibungen durchführt, wenn er es nicht sebst durchführt!

da bltterst du dan 500€ auf den tisch oder bekommst ne rechnung zugeschickt! also gehts zu dem arzt zur voruntersuchung und dann wird nmen termin vereuinbart! du wirst dann in vollnakose gelegt und das kind wird mit einer art saugglocke agesaugt! meine freundin ist nach 15 minuten fertig gewesen und ich musste sie wecken!dazu:
1: das kind lag noch im eimer neben ihr! es war ein großer klumpen aus gewebe, dessen anblick will ih euch nicht weiter beschreiben, maqn muss es nicht unbedingt gesehen haben, ich hab mir abends einen getrunken, weils mir doch alles zu hart war!!!

2) sie hatte erst nur tierische schmerzen, konnte aber sofort wieder gehen, weil schon der nächste wartete! nach ca. 2 wochen waren dann die einen schmerzen weg, dafür fingen die gedanken im kopf an! nun, 2 jahre später bin ich schwanger und sie will sofort ins krankenhaus, wenn die kleine da ist! ihr gehts nun schlecht, weil sie auch schon mutter hätte sein können!

so, nun sollte man sich gedanken machen, ob man

a) abtreibt und sich dann doch in einem jahr überlegt nen kind zu bekommen
b) man nicht von anfang an besser auf die verhütung achtet, wenn man kein kind will
c) sich genau überlegt, was man tut!


an dem tag der abtreibung sass eine junge frau im wartezimmer, die war bei der 6ten abtreibung! bei der frage warum kam die antwort: ich verhüte nicht, hab ich keine lust zu, und da das sozialamt mir dass zahlt geh ich lieber hierher wenn was passiert! - kann man diese leute nicht zwangskastrieren??? ch erinner euch mal an das zitat oben!

für mich kam zu keinem zeitpunkt die abtreibung in frage, für meinen freund auch nicht! es war ein ungewolltes kind, aber wer vögeln kann, kann auch mit den konsequenzen leben! und wenn ich meine kleine nun beim ultraschall sehe freue ich mich jedes mal! letzte woche erst hatte sie den dicken zeh im mund! so süß! ich kanns kaum noch abwarten, sie das erste mal zu sehen, ich bin so gespannt wie sie aussieht!
den moment, wenn sie grad raus ist und mein freund und ich im kreissaal liegen und sie auf meinem bauch liegt! da freu ich mich so drauf! das ist gewiss das schönste was ea gibt und ich werde weinen wie ein schlosshund!


so, abtreibung im ausland:
egal in welchem land du abtreibst, für dich als deutsche gelten die deutschen gesetze, das heißt, treibst du in der 16ten woche in holland ab, kan man dich dafür in deutschland bestrafen, obwohl man da auch noch in der 16ten woche abtreiben darf!


ich hoffe ich habe alle, die einen gedanken daran verschwendet haben zum nachdenken gebracht
  
:: jmlsi :: Beiträge 498:: -0.40 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
eigentlich hatte ich hier nen passendes zitat eingefügt, da ich aber keine quelle genannt habe und es zu lang war, wurde es entfernt! nun klingt der text oben auch wirr, da einfach ein stück aus der mitte gerissen wurde, wo ich mich hinterher drauf bezogen habe!

naja, nun verfasse ich das mal in eigenen worten, damit der text wieder zusammenhängend ist! daich nicht mehr editieren kann, stehts nun hier:


Das ungeborene Kind hat Schmerzen und Todesangst, denn ab dem 28. tag nach der befruchtung hat es nerven im gesichtsbereich un ab der 6ten woche auch schmerzleitende Fasern in den Händen! im moment der Abtreibung wird der Mutterleib gewaltsam geöffnet, und der Puls des Kindes rast auf 200 hoch!wollt ihr das dem kleinen kerlchen an tun? Noch so klein und schon so schmerzen, nur weil die eltern verantwortungslos gehandelt haben!?
  
:: jmlsi :: Beiträge 498:: -0.40 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
   
Zum antworten bitte einloggenjetzt anmelden Um ein neues Thema zu erstellen bitte einloggen
   
Seite 1 von 1  
   
   
 
Talkteria.de Web

Erweiterte Suche
Ähnliche Themen:
 
Bin ich schwanger ?
1868mal aufgerufen · 1 Antworten · Forum: Gesundheit & Beauty
Schwanger werden ?
8653mal aufgerufen · 9 Antworten · Forum: Gesundheit & Beauty
 
 
Weitere interessante Themen:
 
Haustiere und Urlaub - Lösungen gesucht
3206mal aufgerufen · 4 Antworten · Forum: Urlaub & Reise
Wer hilft mir bei einem Geburtstag Gedicht?
4296mal aufgerufen · 2 Antworten · Forum: Festtage
Suche kostenlose Handy Treiber
5696mal aufgerufen · 4 Antworten · Forum: Handy & Telefon
Video on demand
1027mal aufgerufen · 1 Antworten · Forum: Film & Fernsehen
Vergibt das Sozialamt Darlehen?
3796mal aufgerufen · 1 Antworten · Forum: Finanzierung
  mehr interessante Themen

 

 

 

   
Startseite :: Nach oben  
   
Impressum :: Datenschutz :: Blog RSS Powered by phpBB
   
Topthemen Themenübersichten 12 11 10 09 08 07 06 Copyright © 2000 - Talkteria, das Internetforum!