Hallo zusammen,
ich habe grade einen Artikel gelesen, den ich sehr alarmierend finde. Vergangenen Dienstag lief darüber auch ein Bericht im ARD Magazin Plusminus.
Im Jahre 2002 wurde von Rot/Grün das Vierte Finanzmarktförderungsgesetz verabschiedet. Dieses macht es möglich, daß Banken Darlehensforderungen an Investoren ohne Banklizenz abtreten können (z. B. an Hedgefonds)
Kann im schlimmsten Fall so aussehen: Familie A hat über eine Bank ein Darlehen zur Finanzierung des Eigenheims aufgenommen, bezahlt brav die monatlichen Raten. Damit sollte man meinen, ist alles in Ordnung.
Dann entschließt sich die Bank, den Kredit von Familie A zu verkaufen. Der neue Investor kann nun von Familie A sofort die Rückzahlung der gesamten Grundschuld verlangen. Das heißt im Klartext, hat Familie A von ihrem 100000 Euro Kredit schon 50000 abbezahlt, so kann der neue Investor trotzdem die volle Höhe der Grundschuld, nämlich 100000 Euro fordern. Und darüber hinaus noch rückwirkend für drei Jahre Zinsen in Höhe von 18 Prozent der Grundschuld.
Plusminus recherchierte einen Fall, bei dem ein Kunde anstatt der noch geschuldeten 250000 Euro dem neuen Investor 470000 Euro zahlen mußte.
Wissen muß man, daß die Grundschuld bis zum Ende der Tilgung in voller Höhe der Kreditsumme bestehen bleibt. Nimmt man ein Darlehen bei einer Bank auf, wird man durch eine sogenannte "Zweckerklärung oder Sicherungsvertrag" vor überhöhten Anforderungen seitens der Bank geschützt. D. h. die Bank kann nur das Geld zurückverlangen, das tatsächlich nach Abzug der bereits geleisteten Tilgung auch noch geschuldet ist.
Aber: Verkauft die Bank den Kredit, geht die Zweckerklärung nicht an den neuen Investor über. Er kann somit die volle Höhe der Grundschuld einfordern.
Man kann nur hoffen, daß diese Gesetzeslücke bald geschlossen wird, bevor noch mehr Menschen ganz legal in den Ruin getrieben werden.
Wer den kompletten Artikel nachlesen möchte:
http://www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,1ew1advn43bucfl8~cm.asp
Viele Grüße von
wölfchen
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:: wölfchen
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