Hallo
wie muss ein richtiger Kaufvertrag aussehen, also welche Punkte dürfen auf keinen Fall fehlen, sodass der Vertrag gültig ist? Darf ich auch als Nicht-Kaufmann, also als Privatperson, einen Kaufvertrag aufstellen, zum Beispiel wenn ich mein Auto verkaufe?
Gruß Jogi
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:: Jogi115
:: Beiträge 184:: 0.45 Talkpoints |
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Natürlich darfst du selber einen aufstellen.Hab ich auch gemacht als ich mein Auto verkauft hab. Was allerdings wichtig ist und was man beachten muß kann ich dir nicht sagen.Ich hab das einfach so gemacht wie ich es für richtig gehalten hab.Also nix besonderes erwähnt,nur eben das was mir wichtig war, wie zb. das ich für spätere Kosten und reperaturen nicht aufkomme usw.
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:: Stumpy
:: Beiträge 821:: 0.16 Talkpoints |
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| Jogi115 hat folgendes geschrieben: |
Darf ich auch als Nicht-Kaufmann, also als Privatperson, einen Kaufvertrag aufstellen, zum Beispiel wenn ich mein Auto verkaufe?
Gruß Jogi
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Natürlich, wir haben in Deutschland etwas, dass sich Vertragsfreiheit nennt. Bis auf einige wenige Ausnahmen gibt es keine Formvorschriften, was (Kauf-)Verträge anbelangt. Man sollte es in erster Linie deswegen schriftlich machen, um im Falle eines Falles "etwas in der Hand" zu haben, insbesondere wenn es zu Streitigkeiten kommt.
Für den geplanten (?) Autoverkauf gibt es übrigens Musterkaufverträge. Die sollten sich mit etwas Suche im Internet finden lassen. Oder Du fragst Deine Kfz-Versicherung, die hat auch entsprechende Vordrucke bzw. Formulare, die sie Dir kostenlos zur Verfügung stellt.
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:: bsm123
:: Beiträge 1263:: 15.11 Talkpoints ::  |
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Ich hab noch von meinem BWL Seminar im Kopf, dass Du rein theoretisch einen Kaufvertrag auf einem Bierdeckel oder auf einem Blatt vom Baum machen kannst, Ort + Datum und die Unterschrift sowie die Sache würden reichen soweit ich weiß - natürlich sieht das in der Praxis anders aus. Aber rein theoretisch kann man auch mündlich einen Kaufvertrag machen.
Ein weites Feld...
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:: Subbotnik
:: Beiträge 9414:: 200.32 Talkpoints ::  |
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So ich habe jetzt noch einmal in meinen Unterlagen gewühlt - ein Kaufvertrag kann sowohl mündlich, als auch schriftlich als auch durch konkludent es Handeln abgeschlossen werden und ist prinzipiell formfrei. Aber natürlich empfiehlt es sich, einen schriftlichen Kaufvertrag bei größeren Dingen abzuschließen, allein um "etwas in der Hand" zu haben und sich zur Not darauf berufen zu können - je mehr drinsteht, desto besser, rein prinzipiell, z. B. eine genaue Beschreibung der Sache oder die Daten von Verkäufer und Käufer usw.
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:: Subbotnik
:: Beiträge 9414:: 200.32 Talkpoints ::  |
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