Hallo
aus gegebenen Anlass, siehe Thread bez. der Probleme mit meinem Vermieter wollte ich euch fragen, wer denn alles Rechtskostenbeihilfe beantragen kann / darf? Ab welchem Einkommen bekommt man die?
Und WO beantragt man Rechtskostenbeihilfe? Wird einem da dann auch schon ein Anwalt bezahlt / teilfinanziert oder erst, wenn es tatsächlich vor Gericht geht?
Viele Grüße,
Nici
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:: NiciP
:: Beiträge 144:: 76.76 Talkpoints |
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Hilft Dir dieser Artikel über Beratungshilfe schon mal weiter?
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:: JotJot
:: Beiträge 13223:: 61.41 Talkpoints |
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Kommt auf das Einkommen an, welches man monatlich erzielt. Dann darf auch nur Schonvermögen vorhanden sein also keine großen Werte wie Sammlungen etc. Jede Art von Einkommen zählt, man muss alles angeben.
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:: karlchen66
:: Beiträge 2655:: 264.79 Talkpoints ::  |
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Den Antrag holt man sich auf dem Amtsgericht der Gemeinde, in der man gemeldet ist. Alles andere wurde ja schon gesagt!
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:: *steph*
:: Beiträge 12322:: 676.76 Talkpoints |
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