Wer seinen Partner, ein Familienmitglied oder Freunde mit zu einer Betriebsfeier oder betrieblichen Feier mitnimmt sollte beachten dass für diesen kein gesetzlicher Unfallschutz besteht falls etwas passieren sollte – dieser besteht nur dann, wenn diese ebenfalls für das Unternehmen tätig sind, so die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung.
Maximal könnte hier nur die betriebliche Haftpflicht greifen, aber auch nur dann, wenn ein Unfall auf ein Versäumnix seitens des Unternehmens zurückzuführen ist, etwa mangelhafte Sicherheitsvorkehrungen.
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