Das Hessische OLG in Franfurt/Main entschied nun, dass ein Arbeitgeber nicht für einen tödlichen Unfall haftet, wenn sich dieser auf einer Betriebsfeier ereignete und somit auch keinen Schadensersatz leisten muss (Az 17 U 11/07).
Geklagt habe die Witwe eines Mitarbeiters, der während einer Betriebsfeier angetrunken von einem Boot vor Malta fiel und ertrank und bei dem ein Blutalkoholgehalt von 2,99 Promille nachgewiesen werden konnte. Die Witwe sah die Sicherheitsvorkehrungen auf dem Boot als unzureichend an.
Das Gericht konnte dieser Argumentation nicht folgen und wies die Forderung der Witwe als offensichtlich unbegründet ab, da der Beklagte nicht für den Alkoholkonsum der Mitarbeiter während der Betriebsfeier verantwortlich sei und solange diese nicht auffällig werden nicht daran hindern muss, somit also auch keine Verkehrssicherungspflichten verletzt habe.
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