Mich hat jetzt auch mal die Frage interessiert, ob ich auf dem Balkon grillen darf und dazu habe ich zuerst einmal meinen Mietvertrag gezückt. In diesem steht wie folgt, dass Grillen mit einem Holzkohlegrill auf dem Balkon sowie den angrenzenden Wiesenflächen des Hauses, verboten sind. Ich nehme mal an, dass es hierbei um das "offene Feuer" geht aber auch um den Geruch, der ja wie wir wissen sehr stark sein kann.
Jetzt sind an den angrenzenden Wiesenflächen kleine Abschnitte gesteckt, die manche Mieter als "Garten" nutzen. Vermutlich eine Art Pacht für einen monatlichen Aufpreis. Nun haben wir im Haus eine türkisches Ehepaar, dass mehrmals im Monat den Grill anschmeißt und ihren Hunger mit gegrilltem Rind und Lamm stillt. Das Lamm riecht schon sehr kräftig aber am schlimmsten finde ich den Geruch, wenn das Feuer anfängt die Kohlen und den Spiritus zu verbrennen. Den Kohlendioxid den ich da einatme ist extrem und ich wohne im dritten Stock. Meines Erachtens gibt es auch dabei eine Klausel die besagt wie oft man im Monat grillen darf und das auch nur nach vorheriger Ankündigung. Bescheid gegeben wurde aber bisher noch nicht.
Ich habe nichts dagegen wenn hin und wieder gegrillt wird aber es wäre schon nett, wenn man zumindest mal vorher Bescheid wüsste. Denn gerade bei dem guten Wetter bin ich jedesmal gezwungen meine komplette Whg. zu dicht zu machen, damit mir nicht schlecht wird oder meine Wäsche nicht auf dem Balkon steht. Der Geruch kriecht sich dann richtig 1-2 Tage in meiner Whg. ein. Wie gesagt, ich habe nichts dagegen aber die Häufigkeit stört mich sehr.
Ich grille gerne und mit einem Elektrogrill macht es nur halb soviel Spaß und jetzt überlege ich ob ich nicht auch einfach einen Grill auf den Balkon aufstelle. Ich denke, wenn sich Andere das Recht raus nehmen kann ich das auch tun oder wie würdet ihr das sehen?
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