Der EuGH in Luxemburg entschied jetzt über den Zwangsruhestand im Rentenalter, wenn dieser per Tarifvertrag vorgesehen ist – laut EuGH sind diese Klauseln rechtmäßig wenn sie darauf hin abzielen, dadurch die Arbeitslosigkeit zu mindern. In dem Urteil wurde über eine entsprechende Regelung in Spanien entschieden (Az C-411/05).
Diese Entscheidung hat jedoch auch Auswirkungen auf Deutschland, da hierzulande dementsprechende Tarifklauseln ebenfalls durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz abgedeckt sind, da es hierzu eigens eine Ausnahmeregelung gibt, welche nun vom EuGH indirekt abgesegnet wurde. Erst kürzlich wurde vom LAG in Frankfurt für eine tarifliche Altersgrenze für Piloten von 60 Jahren entschieden, allerdings aufgrund eines möglichen Gefährdungsrisikos, welches von älteren Piloten ausgehen könnte - auch wenn es wissenschaftlich derzeit weder belegt sei, aber auch nicht ausgeschlossen werden könne.
Das EuGH Urteil wurde von einem spanischen Kläger angestoßen, welche sich aufgrund seines Alters diskriminiert sah. Der EuGH bestätigte die Einschätzung des Mannes, dass hier eine Benachteiligung aufgrund seines Alters vorliege, diese aber gerechtfertigt ist, damit eine "bessere Beschäftigungsverteilung zwischen den Generationen" gefördert werden kann. Dies muss nicht explizit im Gesetz, Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag geregelt sein wenn sich die Regelung aus der Entstehungsgeschichte ergebe.
|
| |
 |
:: Subbotnik
:: Beiträge 9414:: 200.32 Talkpoints ::  |
|
|
|
|
| |
| |
| |
|