vom 09.11.2007
Talkteria: Neuer Arbeitsvertrag nach Betriebsübergang
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Neuer Arbeitsvertrag nach Betriebsübergang

Forum: Beruf & Bildung

    
Wenn ein Unternehmen von einem anderen übernommen wurde oder eine Betriebsübernahme aus anderen Gründen erfolgt, hat dieses das Recht, mit den alten Mitarbeitern neue Verträge auszuhandeln – die Mitarbeiter haben nicht das Recht zu verlangen zu den alten Konditionen von dem neuen Inhaber weiterbeschäftigt zu werden urteilte das BAG in Erfurt (Az 5 AZR 1007/06).

Eine Verkäuferin klagte gegen ihren neuen Arbeitgeber, welche mit ihr 2004 ein Monatsgehalt von 1041 Euro Brutto, sowie eine Einmalzahlung von 3900 Euro nach einem Betriebsübergang aushandelte – von ihrem alten Arbeitgeber, einer tariflich gebundenen Handelsgesellschaft erhielt sie 1100 Euro Brutto und 270 Euro Funktionszulage.

Zuerst bekam sie mit ihrer Klage von einem Arbeitsgericht Recht – jedoch kam sie in höheren Instanzen nicht mehr damit durch.
  
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