Wenn ein Unternehmen von einem anderen übernommen wurde oder eine Betriebsübernahme aus anderen Gründen erfolgt, hat dieses das Recht, mit den alten Mitarbeitern neue Verträge auszuhandeln – die Mitarbeiter haben nicht das Recht zu verlangen zu den alten Konditionen von dem neuen Inhaber weiterbeschäftigt zu werden urteilte das BAG in Erfurt (Az 5 AZR 1007/06).
Eine Verkäuferin klagte gegen ihren neuen Arbeitgeber, welche mit ihr 2004 ein Monatsgehalt von 1041 Euro Brutto, sowie eine Einmalzahlung von 3900 Euro nach einem Betriebsübergang aushandelte – von ihrem alten Arbeitgeber, einer tariflich gebundenen Handelsgesellschaft erhielt sie 1100 Euro Brutto und 270 Euro Funktionszulage.
Zuerst bekam sie mit ihrer Klage von einem Arbeitsgericht Recht – jedoch kam sie in höheren Instanzen nicht mehr damit durch.
|
| |
 |
:: Subbotnik
:: Beiträge 9414:: 200.32 Talkpoints ::  |
|
|
|
|
| |
| |
| |
|