vom 09.11.2007
Talkteria: Fristlose Kündigung bei Angriff auf Kollegen
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Fristlose Kündigung bei Angriff auf Kollegen

Forum: Beruf & Bildung

    
Wem es nicht weit genug geht, seinen Kollegen nur zu bedrohen, was eine außerordentliche Kündigung bereits rechtfertigt (AG Frankfurt Az 19 Ca 748/07), sondern auch noch einen draufsetzt indem er diesen auch noch tätlich angreift kann ganz sicher mit der fristlosen Kündigung rechnen, selbst wenn diese Tat nicht im Betrieb oder auf der Arbeit erfolgte – so entschied das LAG Rheinland-Pfalz in Mainz (Az: 5 Ca 2161/05).

Ein Leiharbeiter in der Produktionshilfe klagte gegen einen Arbeitnehmerverleihbetrieb, der ihn entließ, weil er sich mit seinem Schwiegersohn, der ebenfalls als Leiharbeiter im selben ausleihenden Betrieb eingesetzt war eine tätliche Auseinandersetzung hatte. Er meinte, seinen Schwiegersohn dabei beobachtet zu haben, wie dieser sich beim Schichtleiter über ihn beschwerte – daraufhin lauerte er ihm nach der Arbeit auf und schlug ihn zusammen. Der ausleihende Betrieb erteilte beiden Hausverbot und der Arbeitnehmerverleih sprach dem Schwiegervater die fristlose Kündigung aus.

Da der Kläger den Betriebsfrieden des ausleihenden Unternehmens störte und der Arbeitnehmerverleihbetrieb sagte dass aufgrund des ausgesprochenen Hausverbots dieser nicht mehr dort eingesetzt werden könnte und keine andere Einsatzmöglichkeit vorhanden sei entschied das Gericht gegen den Kläger. Das Hausverbot aufgrund der Störung des Betriebsfriedens sei ebenfalls rechtens, da beide Mitarbeiter des Unternehmens gewesen seien und dies auch bei tätlichen Auseinandersetzungen außerhalb des Arbeitsplatzes gerechtfertigt sei.
  
Subbotnik :: Subbotnik :: Beiträge 9414:: 200.32 Talkpoints :: Auszeichnung für 5000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Bei einem Angriff, bei dem Gewalt im Spiel ist finde ich eine Entlassung absolut gerechtfertigt. LG Jenna
  
Jenna :: Jenna :: Beiträge 1269:: 0.48 Talkpoints :: Auszeichnung für 1000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Es braucht nicht einmal Gewalt, wie schon hier beschrieben Fristlose Kündigung bei Drohung oder Beleidigung - es macht das ganze nur noch schlimmer und kann auch mit empfindlicheren zivilrechtlichen oder gar strafrechtlichen Strafen geahndet werden.

Die außerodentliche Kündigung hat man bei einem sich korrekt verhaltenden Arbeitgeber aber sicher.
  
Subbotnik :: Subbotnik :: Beiträge 9414:: 200.32 Talkpoints :: Auszeichnung für 5000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Wenn ich das richtig verstanden habe war diese Auseinandersetzung sogar familiär. Ich finde so eine gewaltätige Handlung übertrieben und echt fehl am Platz! Das der Kerl auch noch klagt weil man ihn entlassen hat finde ich unmöglich. Der sollte sich vor seiner Tat lieber die nötigen Gedankne machen oder nach der Auseinandersetztundg nicht so egoistisch denken und überlegen wer im Recht gehandelt hat bzw. ob die eigene Aktion gerechtfertigt war.
  
FatmaJacqueline :: FatmaJacqueline :: Beiträge 83:: 0.15 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
   
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