vom 03.11.2007
Talkteria: Lohnsteuerjahresausgleich - Rechnungen nachreichen?
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Lohnsteuerjahresausgleich - Rechnungen nachreichen?

Forum: Geld & Finanzen

    
Hallo
folgende Frage: kann man vergessene Abrechnungen nachträglich bei Lohnsteuerjahresausgleich noch anfügen bzw. nachreichen?

Und wenn ja in welcher Form muss das geschehen? Gibt es da Fristen (zum Beispiel x Tage / Wochen nach der Abgabe) ?

Wäre blöd wenn ich das nicht mehr geltend machen könnte, ist eine relativ große Abrechnung, wie ich die vergessen konnte weiß ich auch nicht
  
Mücke :: Mücke :: Beiträge 60:: 20.64 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Wenn du schon nen Steuerbescheid hast kannst du max. 4 Wochen nach der Zustellung Einspruch einlegen und dann die Rechnung nachreichen. Falls du noch kein Steuerbescheid hast, kannst kurzes Anschreiben machen worin du bittest die Rechnungen noch zu berücksichtigen.

lg
  
:: Shirly1985 :: Beiträge 3:: 0.61 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
   
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