vom 02.11.2007
Talkteria: Arbeitnehmer haften für Schäden an Arbeitsmitteln
zu twitter Link in delicious speichern

Arbeitnehmer haften für Schäden an Arbeitsmitteln

Forum: Beruf & Bildung

    
Vielleicht ist es dem einen oder anderen schon einmal passiert: Während der Arbeit hat man ausversehen Firmeneigentum beschädigt und nun ist der Streit da wer dafür zahlen muss oder der Arbeitgeber will einem die Kosten dafür aufdrücken.

Grundsätzlich ist hierzu zu sagen, dass ein Arbeitnehmer für Schäden haftet, die bedingt durch sein Handeln entstehen, jedoch muss auch hier der Arbeitgeber den Grad der Fahrlässigkeit des Arbeitnehmers beachten, denn dies gilt nicht bei leichter Fahrlässigkeit. Diese könne jedem Arbeitnehmer einmal zu Schulden kommen und er kann dafür nicht haftbar gemacht werden. Normalerweise wird dies von den Arbeitgebern auch nicht verlangt, eben aus dem genannten Grund, da man dies einem sonst vernünftigen Arbeitnehmer, mit dem man ansonsten zufrieden ist und dem dies in der Regel nicht passiert, nicht sonderlich hoch anrechnet.


Subbotnik:: Subbotnik :: Beiträge 9414:: 200.32 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen





Anders sieht es bei mittlerer Fahrlässigkeit aus – hier kann der Arbeitnehmer sehr wohl schon am Schaden beteiligt werden, er muss jedoch nicht den vollen Schaden tragen. Nur bei schwerer Fahrlässigkeit, gemeinhin grob fahrlässig, oder bei einem nachweislich vorsätzlichem Handeln muss er für den vollen Schaden aufkommen.

Als Beispiel sei hier einmal die typisch deutsche Kaffeetasse am Arbeitsplatz genannt, die auch schon für juristischen Streit sorgte.

Falls ein Arbeitnehmer diese versehentlich umstößt und dabei Bürohardware wie die Tastatur oder gar einen Rechner beschädigt muss er wegen mittlerer Fahrlässigkeit den Schaden anteilig zahlen, da der Arbeitsplatz grundsätzlich kein Platz zum Kaffeetrinken sondern eben ganz dem Namen nach einen Platz zum Arbeiten darstellt. Von leichter Fahrlässigkeit könne man nur ausgehen, da der genannte Fall auch einen Grenzfall darstellt, wenn der Arbeitnehmer die Tasse vorsorglich weit weg von der Hardware stellte und diese mehr oder weniger unglücklich trotzdem zu einem Schaden beitrug.

Grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz wäre in diesem Beispiel, wenn man die Tasse auf der Tastatur abstellt (grob) oder diese mutwillig in diese entleert (Vorsatz).

Keine Fahrlässigkeit bestünde nur dann, wenn man die Tasse Kaffee im Pausenraum genießt und so der Hardware keiner Bedrohung aussetzt
  
Subbotnik :: Subbotnik :: Beiträge 9414:: 200.32 Talkpoints :: Auszeichnung für 5000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
   
Zum antworten bitte einloggenjetzt anmelden Um ein neues Thema zu erstellen bitte einloggen
   
Seite 1 von 1  
   
   
 
Talkteria.de Web

Erweiterte Suche
Ähnliche Themen:
 
Zimmertür streichen und Schäden ausbessern?
6869mal aufgerufen · 2 Antworten · Forum: Haus & Wohnen
 
 
Weitere interessante Themen:
 
Anspruch auf Weihnachtsgeld trotz Kündigung
3203mal aufgerufen · 1 Antworten · Forum: Beruf & Bildung
Zur Telefonnummer den Namen finden
180838mal aufgerufen · 7 Antworten · Forum: Handy & Telefon
Gratulation zur Hölzernen Hochzeit
6702mal aufgerufen · 2 Antworten · Forum: Festtage
Dreiste Strompreiserhöhungen bis teilweise 34,7 %!
832mal aufgerufen · 0 Antworten · Forum: Wirtschaft
Unternehmen und Konzerne suchen Bewerber online
992mal aufgerufen · 1 Antworten · Forum: Beruf & Bildung
  mehr interessante Themen

 

 

 

   
Startseite :: Nach oben  
   
Impressum :: Datenschutz :: Blog RSS Powered by phpBB
   
Topthemen Themenübersichten 12 11 10 09 08 07 06 Copyright © 2000 - Talkteria, das Internetforum!