Solange A nicht sagt, in welchem Bundesland das relevant ist, ist der Tipp mit der Polizeidienststelle gar nichtmal so schlecht. Denn hier kommt einiges zusammen, Falschparker abschleppen lassen bei zugeparkter Einfahrt ist recht beliebt und kann schnell zur Kostenfalle werden.
Je nach Bundesland und Stadt ist hier auch nicht die Polizei, sondern das Ordnungsamt zuständig - und je nach Länderrecht dürfen die abschleppen lassen oder nicht oder nur in bestimmten Fällen.
Und ob A rein oder raus will ist da auch wichtig: Steht das Auto in der Garage und wird die Einfahrt blockiert und man kann diese nicht verlassen, so schränkt dies das Recht auf Bewegungsfreiheit ein - will man aber rein, so ist dem nicht unbedingt so, da hier rein theoretisch, auch wenn es ärgerlich ist, woanders geparkt werden kann. In Berlin wird z. B. in beiden Fällen abgeschleppt, in anderen Bundesländern gibt es nur ein Knöllchen wegen einer Ordnungswidrigkeit (Einfahrt zugeparkt) und nichts mit Abschleppen vom Amt, außer: siehe unten.
In den meisten Fällen muss man den Abschleppdienst selber beauftragen und hier das Geld vorschießen, wenn das Amt das nicht macht - das gilt wahrscheinlich auch für A. Die Polizei / Politesse schleppt nur ab, wenn Feuerwehreinfahrten und andere "relevante" (von öffentlichem Interesse) zugeparkt werden. Die Kosten (ca. 100 - 150 Euro) dafür darf man sich dann vom Abgeschleppten wiederholen - und wenn man Pech hat muss man da oft nicht nur vor Gericht, sondern darf auch noch selber zahlen, denn: Es gilt der Grundsatz der Schadensminderung, heißt:
- man muss demjenigen Zeit geben, sein Auto noch von alleine wegzubewegen (ca 10 - 15 Minuten),
- man muss versuchen, ihn zu erreichen (wobei das nicht heißt, die ganze Straße abzuklappern)
- die Abschleppaktion muss verhältnismäßig sein, damit dem anderen so wenig Umstände wie möglich entstehen - alles was ihm mehr Umstände macht als nötig kann er A in Rechnung stellen
Und viele vergessen den gern und der Abgeschleppte macht eine dicke Rechnung auf!
Dazu kommt, dass man nicht aus Spaß abschleppen lassen darf, sondern ein wichtiger Grund vorliegen muss (wenn man die Kosten einklagen möchte) - wenn A nur das Auto in der Einfahrt stört ist das keiner, wenn A dringend irgendwo hin muss, z. B. zur Arbeit usw., so ist das einer.
Dazu kommt: Wurde denn die Einfahrt von A explizit als solche gekennzeichnet und darauf hingewiesen, dass diese freizuhalten ist? Ein Tor oder eine Tür alleine reicht da nicht aus, sondern es sollte wenigstens ein Schild wie "Einfahrt freihalten" oder "Widerrechtlich parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt" das signalisiert, dass die Einfahrt freizuhalten ist angebracht sein. Und das bevor da einer parkt, ich kenne auch so Fälle von plötzlich auftauchenden und verschwindenden Schildern, sowas geht nicht gut aus

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Dazu kommt, dass wenn A nur Mieter ist ihm da auch eine Vielzahl an Möglichkeiten verloren gehen, da z. B. verschiedene Möglichkeiten ein Auto abschleppen zu lassen nur vom Eigentümer ausgeübt werden können (Mieter sind nicht Eigentümer, sondern Nutzer), z. B. § 862 (1) BGB usw.
Also: Solang A nichts genaueres über seinen möglichen Standort verrät: Bei der Polizei anrufen, sich ggfs. ans Ordnungsamt weiterreichen lassen und je nachdem nur mit der Option begnügen, dass ein Knöllchen verteilt wird. Ansonsten wird es leider risikoreich, das Recht ist da eher auf Seiten der Falschparker außer in eindeutigen Fällen - und die gibt´s leider nicht so oft

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