Hallo!
Das Recht auf Sonderurlaub hat A nicht. Es ist eine Kannbestimmung, die der Arbeitgeber nicht geben muss. Wenn es im Vertrag festgelegt ist, dann steht ein Tag Sonderurlaub beim Umzug zu. Wenn es nicht im Arbeitsvertrag steht, dann sollte A mit dem Chef sprechen und fragen.
A sollte einfach ein Gespräch suchen und dem Chef die Situation schildern und fragen, wie es mit Sonderurlaub aussieht. Der Chef kann nicht mehr wie nein sagen. Und wenn überhaupt sind es beim Umzug keine 2 Tage, sondern nur ein Tag Sonderurlaub.
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:: Diamante
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