Hachja, das BAB Amt, immer nett. Ich würde die ersteinmal darauf ansprechen, indem Du noch in der Frist einen Widerspruch einlegen solltet - widersprechen kann man immer und das schadet auch nicht, wenn der dann abgelehnt wird.
Da würde ich das, was Du hier erwähnt hast ebenfalls anführen und mich schnellstens um einen Bescheid kümmern (von deinem Vater / Steuerbescheid etc.), der das untermauert. Aber es kann gut sein, dass er dann, so blöd wie es klingt, immernoch zuviel verdient und Dir rein theoretisch Unterhalt zahlen muss bzw. dass über das BAB Amt vereinbart werden kann. Ein weites Feld.
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