Erst mal tut mir für Dich die Grundlage für diese Frage leid. Scheidungen sind vermutlich nie schön und ich hoffe, Du hattest wenigstens das Glück, alles friedlich geregelt zu bekommen.
Das Kosten für den Umzug nach einer Scheidung steuerlich absetzbar wären wäre mir neu. Bin aber kein Experte und diesbezüglich ohne eigene Erfahrungswerte. Allerdings glaube ich auch nicht, dass dem so ist. Schließlich sind die Umzugskosten beim zusammenziehen auch nicht abzusetzen.
Aber hier denke ich, kann ein Anruf beim zuständigen Finanzamt helfen. Das ist kostenfrei und kostet nur ein paar Minuten. Und man muss nicht gleich einen Steuerberater bemühen. Dessen Aussage ist im Zweifel vermutlich belastbarer – dafür auch teurer.
Vielleicht hast Du aber die Möglichkeit im Rahmen des scheidungsbedingten Umzuges auch einfach näher an Deine Arbeitsstelle zu ziehen. Das kann die Grundlage für die Geltendmachung von Umzugskosten sein. OK, es sind noch andere Kriterien zu erfüllen. Aber das kann auf Grundlage der Frage niemand einschätzen.
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:: derpunkt
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