Ich habe da mal eine Frage zu § 33 UStDV – Rechnungen über Kleinbeträge klick Das ist jetzt wohl seine sehr theoretische Frage:
Bei Rechnungen bis 150,00 Euro muss also der Steuersatz angegeben werden. Nun kenne ich das von zum Beispiel Rechnungen von einem Pizzaboten so, dass dort einfach nur aufgelistet wird, welche Pizza man gekauft hat. Der Steuersatz wird hier ja nie angegeben. Wenn ich diesen Paragraph richtig verstanden habe, muss aber mindestens der Steuersatz angegeben werden. Doch was ist denn, wenn der nicht angegeben wird? Dann müsste das doch ein Verstoß gegen dieses Gesetz sein? Könnte ein Unternehmer dadurch eventuell vor Gericht gezerrt werden, weil er diesen Steuersatz nicht angegeben hat?
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:: Julian
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