vom 03.08.2009
Talkteria: Laufzeit bei einem Darlehen vorzeitig beenden
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Laufzeit bei einem Darlehen vorzeitig beenden

Forum: Finanzierung

    
Ich möchte mir gern eine Wohnung kaufen aber ich bin mir da nicht sicher was die Laufzeit von dem Darlehen angeht. Die Bank meint ich sollte das gleich auf 25 Jahre festlegen aber ich denke kürzer wäre besser. Denn was passiert wenn ich was gewinne oder was erbe?

Ich habe eine Tante die wird mir bestimmt was hinterlassen und dann wäre es schön wenn ich die Laufzeit von dem Darlehen vorzeitig beenden kann. Was kann ich in dem Fall denn alles machen, kann ich das Darlehen in dem Punkt variabel machen lassen?
  
:: Crazzi :: Beiträge 9:: 6.24 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Wenn die Laufzeit im Vertrag mit beispielsweise 25 Jahren angegeben ist, dann kann man das Darlehen nicht vorzeitig zurückzahlen. Es sein denn, man hat Sondertilgungen vereinbart, z.B. 2000 € im Jahr. Auch wenn du etwas erben würdest, ändert das nichts daran, dass Vetrag nun mal eben Vetrag ist und daran müssen sich beide Seiten halten. Die Bank leiht dir das Geld ja auch nur gegen gute Zinsen, und die würden bei vorzeitiger Rückzahlung wegfallen.

Allerdings könntest du eine Erbschaft ja anlegen und davon die Raten bezahlen.
  
:: Szamovar :: Beiträge 122:: 65.33 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Bei so einem Vorhaben musst Du Dir keine Sorgen machen. Es ist kein Problem, wenn Du eine Laufzeit von 25 Jahren wählst. Handelt es sich bei den 25 Jahren wirklich um die Zinsbindung? Wenn nicht, kannst Du sowieso das Darlehen früher tilgen. Wenn doch, dann glaube ich, dass der Zins eher zu hoch ist und sich eine so lange Festlegung schlicht nicht lohnt (üblich sind 10-15 Jahre)!

Dann noch ganz allgemein: es ist bei allen Darlehensverträgen mit Laufzeiten von über 10 Jahren so, dass Du immer eben nach 10 Jahren mit einer Kündigungsfrist von einem halben Jahr kündigen kannst! Und die Hammer-Methode sollte auch immer offen sein: durch Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank kommst Du auch aus dem Vertrag.
  
:: derpunkt :: Beiträge 6110:: 504.76 Talkpoints :: Auszeichnung für 5000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
   
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