Hi,
ich habe paare €uro Guthaben auf meinem amazon.de Account und wüsste gerne, ob und wenn ja, wann sie verfallen. Eigentlich dürften sie ja nicht verfallen, weil das wie Bargeld ist, aber ich kenen mich da leider nicht so gut aus. Könnt ihr mir helfen?
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:: desperado
:: Beiträge 13:: 0.00 Talkpoints |
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Soweit ich weiß kann man die auch erneuern/verlängern lassen, solange es keine Aktions-, sondern Geschenkgutscheine sind, aber Laufmasche kennt sich da gut aus.
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:: Subbotnik
:: Beiträge 9414:: 200.32 Talkpoints ::  |
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Ich meine, da war erst vor kurzem ein Urteil, dass amazon-Gutscheine, bzw das verbleibende Guthaben entweder gar nicht oder erst nach drei Jahren verfallen dürfen.
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:: Saturn1985
:: Beiträge 460:: 26.05 Talkpoints |
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Hallo zusammen,
bei Geschenkgutscheinen ist es auf alle fälle so, dass diese nicht verfallen dürfen oder erst nach 3 Jahren! In wiefern Amazon das schon geändert hat kann ich nicht sagen, denn es war mal so, dass wenn man ein Guthaben nicht innerhalb von zwei oder drei Jahren verbraucht hat, es dann nicht mehr angezeigt bekommt.
Das große Problem bei Amazon ist, das du eben nicht siehst, wann du dein Guthaben drauf gezahlt hast und somit, vorrausgesetzt es wird nach zwei / drei Jahren nicht mehr angezeigt, du nicht siehst ab wann es verschwindet. Auch wenn du nun nicht über alles genau Buch führst, kann es natürlich sein das du es einfach vergisst.
Sollte es aber so sein, dass du genau weisst da war noch was, dann lass dich einfach zurück rufen. Das Guthaben wird dir wieder drauf gebucht, Amazon ist da eigentlich sehr kulant.
Das ist übrigens für alle Gutscheine gültig, nicht nur für die von Amazon.
Allerdings ist es wohl so, das Aktionsgutscheine von dieser Regelung ausgeschlossen sind. Vielleicht weis Subbotnik da etwas mehr, zumindest was im Gesetz steht.
Liebe Grüße von der
Laufmasche
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:: Laufmasche
:: Beiträge 7758:: 0.00 Talkpoints ::  |
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Habe nun nochmal schnell im Internet gesucht und das gefunden :
BGB 812 Abs. 1
Dort steht wohl drin, das Gutscheine nicht verfallen dürfen, allerdings, wenn sie nicht in einer bestimmten Zeit eingelöst werden würden, der Verkäufer eine angemessene Entschädigung wegen Umsatzausfalles abziehen könnte.
Hier wäre es hilfreich, wenn Subbotnik nochmal im BGB nachschlagen könnte, was denn dort genau steht.
Liebe Grüße von der
Laufmasche
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:: Laufmasche
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