Gebrauchtwagen vom Händler - Garantie Anspruch?

vom 08.10.2007, 23:26 Uhr

Sooo, last but not least für heute ;)

Folgende Situation:
Ich kaufe bei einem ganz normalen Händler in Deutschland einen Gebrauchtwagen und zahle bar, da ich einen Ratenkredit bei der Hausbank aufgenommen habe. Somit nutze ich kein Finanzierungsangebot des Händlers.
Wie gesagt, der Wagen ist gebraucht - sagen wir einfach mal, er ist 4 Jahre alt. Ich schließe (unabhängig vom Händler, bei der Versicherung meiner Wahl) eine Vollkasko ab.

Wie ist das mit Garantie seitens des Händlers, wenn was mit dem Wagen nicht so ganz stimmen sollte?
Gibt es da irgendwelche allgemeinen Regelungen - wie zum Beispiel eine 2 Jahresgarantie wie bei Elektroartikeln innerhalb der EU?
Oder ist das immer Sache des Händlers ob und für wie lange Garantie auf den gebrauchten gewährt wird - also ist er gar nicht gezwungen dazu, Garantie auf einen Gebrauchtwagen zu gewähren? Und wenn ja, auf welche Teile muss er diese geben und auf welche nicht?

Denn WENN es tatsächlich Garantie gibt, für eine gewisse Zeit, dann bräuchte ich ja eigentlich auch während dieser Zeitspanne keine Vollkasko - oder? Gut, ok, Vandalismus etc. deckt eine Teilkasko nicht ab, aber mal so theoretisch?
Was meint ihr zu dem Thema und vor allem - wie ist denn das nun genau mit der Garantieübernahme beim Gebrauchtwagenhändler?

Gruß, vonZitzebitz

» vonZitzebitz » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Eine Vollkasko hat mit den Garantieleistunen nichts zu tun. Die Versicherung ist nur dazu da, wenn Du nen Unfall baust und im Gegensatz zur Teilkasko dannauch den Schaden an Deinem Wagen bekommst.
Die Garantie vom Händler hast Du für teile, die defekt sind, aber keine Verschleißteile sind. Also ist der Auspuff nach 4 Monaten kaputt ist es Dein Problem, hat die Aufhängung aber einen Schaden, der z.B. von einem früheren Unfall herrührt, dann muss der Händler den Schaden beheben. Aber all das hat nix damit zu tun, welche Versicherung Du abgeschlossen hast.
Bei einem Gebrauchten ist es ja eh fraglich, ob sich eine Vollkasko lohnt. Die Beiträge sind ja oft einiges höher und der Wert des Wagens dann nicht mehr so hoch. Vielleicht spart man mehr, wenn man sich die Beiträge spart und nur im Falle eines Falles dann das Geld hat für ein anderes Auto nach einem Unfall. Aber das hängt natürlich vom Wert des eigenen Wagens ab.

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» betty » Beiträge: 1460 » Talkpoints: 0,13 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Hi,

ein Gebrauchtwagenhaendler ist seitens der Gesetzgebung verpflichtet, eine 2 Jaehrige Gewaehrleistungspfilcht beim verkauf mitzugeben. Diese Zeit kann dann per Einwilligung mit dem Kaufer auf ein Jahr reduziert werden, was den Wagen dann meistens um ein paar Euro guenstiger macht, jedoch nicht wirklich Nachteile mit sich bringt.

Was du jedoch bedenken solltest ist, dass eine Gewaehrleistung und eine Garantie zwei verschiedene Paar Schuhe sind. Bei einer Gewaehrleistung hast du zwar ein Jahr lang Ansprueche, jedoch ist der Haendler nur in den ersten 6 Monaten in der Beweispflicht, d.h. er muss dir beweisen dass vor dem Kauf des Wagens der Schaden nicht war, sondern erst nach der Uebergabe zustande kam. Nach diesen 6 Monaten bist du dann in der Beweispflicht was bedeutet, dass du dem Haendler beweisen musst, dass der Schaden bereits vor dem Kauf am Wagen war, was jedoch z.B. bei einem Getriebeschaden sehr schwer zu beweisen ist und die Fehlersuche meist teurer ist als der Schaden an sich.

Die Garantie hingegen ist eine Sicherheit im engeren Sinne. D.h. du hast dann z.B. ein Jahr einen vollen Garantieanspruch auf z.B. den Motor und das Getriebe. Sollte in dieser Zeit etwas am Auto passieren, muss der Verkaufer fuer den Schaden aufkommen. Hierbei gibt es keine Beweispflicht und du bist eigentlich auf der sicheren Seite. Die Garantie jedoch ist kein muss und kostet daher etwas mehr.

Und zum Thema Kasko. Kasko ist ein Bestandteil deiner Versicherung. Eine Versicherung, d.h. eigentlich Haftpflicht ist ein muss. Eine Kaskoversicherung hingegen nicht, deswegen schliesst du diese freiwillig zur Haftpflichtversicherung ab. Hierbei unterscheidest du wieder zwischen Teil- und Vollkasko. Bei der ersten ist nur ein Teilschaden am Auto abgesichert wie z.B. Einbruch, Diebstahl, Scheiben, Marderbiss oder auch Einwirkung von Aussen durch hoehere Gewalt(Ueberschwemmung oder wenn ein Baum auf dein Auto faellt). Die Vollkasko hingegen bezahlt alles an deinem Auto, sogar einen Unfallschaden, bei dem du der Unfallverursacher warst.

Du hast aber auch noch andere Rechte wie z.B. sollte etwas am Fahrzeug gewesen sein, z.B. ein Unfall und der Verkaufer hat dich darueber nicht unterrichtet und du findest es nach 3 Jahren heraus, kannst du diesen dafuer belangen und hast anrecht auf Schadensersatz. Dieses solltest du aber dann mit deinem Rechtsanwalt klaeren, da dir in solch einem Falle Rechte zustehen, von denen kaum einer weiss.

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» loolek » Beiträge: 391 » Talkpoints: 2,23 » Auszeichnung für 100 Beiträge



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