Sie war zwölf Jahre alt, als sie das erste Mal vergewaltig wurde. Um sich vor weiteren Angriffen zu schützen, begann sie Taekwondo zu lernen. Doch dort wurde das heute 15jährige Mädchen aus Leipzig von ihrem Trainer Etem S. vergewaltigt. Er wurde vor Gericht zu zwei Jahren und acht Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Daraufhin ging er in Berufung, durfte jedoch auch auf freiem Fuß bleiben, da der Oberstaatsanwalt keine Flichtgefahr sah. Diese Gelegenheit nützte Etem S., er zog aus Leipzig weg und flog in die Türkei, sein Heimatland, und hält sich aktuell dort auf. Aufgrund eines angeblichten Hexenschusses und einer Thrombose erscheinte er zu den letzten beiden Gerichtsterminen nicht. Das Mädchen befindet sich in psychologischer Betreuung.
Da frage ich mich doch, wie ein Richter so eine Person, die ein Mädchen vergewaltigt, frei rumlaufen lässt?
Lg, Tauraxx
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:: Tauraxx
:: Beiträge 1177:: -9.21 Talkpoints ::  |
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Wird ja da dann nicht von den Türkischen Behörden in Gewahrsam genommen?
Also in ein türkisches Gefängnis stecken. Wenn dem so ist, also das er in einem türkischen Gefängnis sich dann befindet, kann das Gerichtsverfahren sich ruhig Zeit lassen. Ach und man sollte seinen Mithäftlingen stecken, das er ein Kinderschänder ist. Dann hat er viele "Freunde" da die mit ihm kuscheln.
Aber wieso er überhaupt noch auf freien Fuss war, entzieht sich doch jedem der bei klarem Verstand ist. Und 2 Jahre und acht Monate sind meiner Meinung nach auch zu wenig.
MfG
McMazzaker
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:: McMazzaker
:: Beiträge 391:: 28.97 Talkpoints |
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Das ist mal wieder das gute Rechtssystem, wo ein veruteilter Vergewaltiger bis zum Berufungsprozess (solange das Urteil also noch nicht rechtskräftig ist) frei rumlaufen darf.
In solchen Fällen sollten die (zukünftig) Verurteilten einfach eingesperrt werden, egal ob Fluchgefahr besteht oder nicht. Bei anderen Verbrechen muss das nicht der Fall sein. Nur solange Menschen in Gefahr sind, sollten diese auch vor den verbrechern geschützt werden.
Aber vielleicht hat auch nur der Oberstaatsanwalt schlechte Arbeit geleistet und die Lage falsch eingeschätzt. Dieser ist bestimmt auch nicht froh über die Entwicklungen.
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:: Brebbi
:: Beiträge 649:: 2.65 Talkpoints |
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Ich habe grad im Fernsehen einen Bericht über diesen Fall gesehen.
Es ist halt in Deutschland so, dass jemand "unschuldig" ist, solange er nicht rechtskräftig verurteilt ist. Und das Urteil 2 Jahre und 8 Monate ist eben noch nicht rechtskräftig, da der Angeklagte das Rechtsmittel der Berufun eingelegt hat. Deshalb muss er wie ein unschuldiger behandelt werden und dann wird er eben nur eingesperrt, wenn Fluchtgefahr besteht.
Trotzdem halte ich disesn Fall für einen Justizirrtum. Dieser Mann scheint ja wirklich schuldig zu sein. Das ist im Prinzip erwiesen.
Aber ist es nicht so, dass der Richter entscheidet ob jemand in Untersuchungshaft kommt oder nicht? Also man hätte diesen Mann wirklich bis zum Berufungstermin in U-Haft stecken müssen.
Wie es mit Auslieferungsverträgen zwischen Deutschland und der Türkei aussieht, weiß ich nicht. Wahrscheinlich wird man den Mann nicht mehr kriegen es sei denn er reist wieder in Deutschland bzw. die EU ein. Bestimmt spielt es auch eine Rolle ob er türkischer oder deutscher Staatsbürger ist.
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:: Jack R
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