eBay Problem - extra Zivilrechtlich klagen?

vom 18.05.2009, 17:56 Uhr

Hallo,

mir stellt sich gerade eine gewisse Frage. Jemand hat etwas bei ebay gekauft, nicht erhalten und den Verkäufer angezeigt. Er hat Glück und es kommt sogar zu einer Hauptverhandlung wegen Betruges.

Wie ist das jetzt, wenn der Verkäufer verurteilt werden sollte, bekommt der Käufer dann das Geld automatisch von den Verkäufer zurück bzw. wird er von dem Gericht automatisch dazu verdonnert? Oder muss der Käufer noch eine eigene Zivilklage, oder was auch immer, einreichen, damit er etwas von dem Geld wiedersieht?

» froce » Beiträge: 110 » Talkpoints: 9,37 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Leider muß der Betroffene eine Zivilklage anstreben, um das Geld zurück zu bekommen. Die Hauptverhandlung beginnt und endet leider mit dem sogenannten öffentlichen Interessen.

Habe zwar nicht wegen ebay mal prozessiert, aber um Schmerzensgeld zu bekommen, bedurfte es zweiter, privaten Klage. In der Hauptverhandlung wurde der Verklagte nur wegen einer gewissen Sache zu den Tagessätzen verurteilt. Und im Prinzip genauso stelle ich mir das bei Betrug vor.

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» eraser » Beiträge: 24 » Talkpoints: 0,20 »


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