AG: Die Hauptversammlung und deren Aufgaben

vom 16.05.2009, 18:30 Uhr

Die Hauptversammlung (HV) ist die Versammlung der Aktionäre. Die Aktionäre machen hier von ihrem Stimmrecht Gebrauch und entscheiden über verschiedene Punkte der Tagesordnung.

Aufgaben der Hauptversammlung
- die Hauptversammlung wählt den Aufsichtsrat. Gewählt wird der Aufsichtsrat mit einfacher Mehrheit. Vor dem Ablauf der Amtszeit der Aufsichtsrat-Mitglieder kann man diesen mit dreiviertel Mehrheit abberufen.
- außerdem beschließt die Hauptversammlung über lebenswichtige Grundfragen der Aktiengesellschaft. Solche lebenswichtigen Grundfragen sind zum Beispiel Kapitalerhöhungen/Kapitalherabsetzungen
- die Hauptversammlung wählt den Abschlussprüfer
- außerdem wählt die HV den Sonderprüfer (zum Beispiel bei der Gründung)
- die Hauptversammlung stimmt über die Verwendung des Bilanzgewinnes ab
- stellt den Jahresabschluss fest
- die Hauptversammlung entlastet den Vorstand

Einberufung zur Hauptversammlung
Die ordentliche Hauptversammlung muss jedes Jahr in den ersten achten Monaten des Geschäftsjahres einberufen werden.

Die Einladung der Hauptversammlung wird an die einzelnen Kreditinstitute verschickt und von dort aus an die einzelnen Aktionäre. Bei Publikumsgesellschaften wird die Tagesordnung in den Gesellschaftsblättern veröffentlicht.

außerordentliche Hauptversammlung
Die Aktiengesellschaft kann zu einer außerordentlichen Hauptversammlung einberufen, wenn
- die Aktionäre, die mindestens ein zwanzigstel des Grundkapitals in Aktien halten, diese außerordentliche Hauptversammlung fordern
- die Aktiengesellschaft einen Verlust von der Hälfte des Grundkapitals erreicht hat
- Kapitalerhöhungen oder Kapitalherabsetzungen geplant sind

Abstimmung
Je mehr Aktien man hält, desto mehr hat man auf der Hauptversammlung „zu sagen“, denn das Stimmrecht wird nach Aktienbeträgen vergeben. Demnach haben Großaktionäre mehr Einfluss auf der Hauptversammlung als Aktionäre die nur eine Aktie halten.

Für die meisten Beschlüsse der Hauptversammlung genügt die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Doch wenn man über Satzungsänderungen entscheiden muss, dann müssen 75 Prozent der Aktionäre dafür sein, damit diese neue Satzung in Kraft tritt.

Es kann auch möglich sein, dass ein Aktionär nicht persönlich auf der Hauptversammlung teilnehmen kann. Durch eine entsprechende Bevollmächtigung kann er sich dann vertreten lassen. Diese Bevollmächtigung, die schriftlich vorliegen muss, erteilt man meistens der Depotbank.

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» Julian » Beiträge: 3431 » Talkpoints: 5,77 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Es kann auch möglich sein, dass ein Aktionär nicht persönlich auf der Hauptversammlung teilnehmen kann. Durch eine entsprechende Bevollmächtigung kann er sich dann vertreten lassen. Diese Bevollmächtigung, die schriftlich vorliegen muss, erteilt man meistens der Depotbank.

In diesem Zusammenhang würde mich mal interessieren, was die Depotbank für eine Veranlassung hat, für den Herrn X als Vertretung zur Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft zu fahren. Das macht die Depotbank doch bestimmt auch nicht umsonst und lässt sich das doch bestimmt auch vom Depotinhaber bezahlen. Weiß da jemand Bescheid wie so etwas konkret abläuft und mit welchen Kosten solch eine Beauftragung verbunden wären?

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» Pfennigfuchser » Beiträge: 3765 » Talkpoints: 34,02 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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