Dein Konto kann gesperrt/gepfändet werden, wenn Du Schulden hast, die du nicht bezahlst, aber erst dann wenn der Gläubiger diese Schulden bereits gerichtlich geltend gemacht hat.(Vollstreckungsbescheid!). Wenn deine Bank einen Pfändungsbeschluss von dem Gläubiger erhalten hat wird diese dazu verpflichtet, das Konto zu sperren. Jegliches Guthaben, wird bis zu Forderungshöhe an den Gläubiger überwiesen. Das heisst das die Bank einkommendes Einkommen nicht an dich auszahlt. Auch Daueraufträge werden nicht mehr ausgeführt. Es gibt aber eine Schutzfrist von 14 Tagen erst danach kann das Einkommen von der Bank an den Gläubiger weitergeleitet werden. Wenn das Geld erstmal "weg" ist, hast du keine Möglichkeit, da nochmal dran zu kommen.
Wenn du die Information über die Kontopfändung bekommst, geh sofort zum Vollstreckungsgericht und stelle einen Antrag auf Pfändungsschutz. Nur so kannst du den unpfändbaren Teil des Einkommens retten. Für eine Einzelperson sind das ca. 985 Euro. Sozialleistungen dürfen NICHT gepfändet werden, die Bank zahlt sie dir innerhalb einer 7-Tage Frist aus, wenn du danach noch was auf dem Konto hast, geht es trotzdem an den Gläubiger. Zu diesen Sozialleistungen gehören zum Beispiel:
Krankengeld, Kindergeld, Sozialgeld, Arbeitslosengeld, Bafög, Rente, Wohngeld, Erziehungsgeld, Pflegegeld.
Der Antrag heisst: Beschluss auf Freigabe des nicht pfänbaren Teils des Einkommens nach §850 Absatz 2 der Zivilprozessordnung. Du erhälst dann vom GEricht einen Beschluss, mit dem musst du zur Bank, und kannst so den unpfändbaren Teil des Lohns ausgezahlt bekommen.
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:: kaempfer
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