Vor ein paar Monaten hat A einen Handyvertrag abgeschlossen. Den Anbieter B möchte A jetzt nicht nennen, dieser tut auch nichts zur Sache. A möchte den Vertrag jetzt vorläufig kündigen, denn A kann es sich nicht mehr leisten, da A meinen Job verloren hat. A ist sich aber nicht sicher, ob das Kündigen vom Handyvertrag so einfach geht. Denn A hat ja eigentlich für 24 Monate unterschrieben.
Kann A irgendwie raus aus dem Vertrag? Oder muss A die restlichen Monate abwarten, bis A kündigen kann?
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:: Pflanzenfreundin
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Um hier die Kosten zu senken oder gar den Kosten aus dem Weg zu gehen, würden sich zwei Wege und Möglichkeiten anbieten, die ich bei meinem Anbieter hätte, ohne jetzt zu wissen, bei welchem Anbieter A ist, da dieser ja nicht genannt wird.
Bei einigen Netzbetreibern schließt man einen Vertrag ab, der allerdings nur die Bindung zum Netzbetreiber, nicht aber die Bindung zum Tarif darstellt. Sprich: A hat beim Netzbetreiber ABC123 über den Tarif ZZ-1 einen Vertrag abgeschlossen, natürlich für 24 Monate gebunden. In diesem Fall verpflichtet sich A nur, dass er 24 Monate beim Netzbetreiber ABC123 bleibt, allerdings nicht, dass er 24 Monate lang den Tarif ZZ-1 beibehält. Aus diesem Grund ist es möglich, den Tarif zu wechseln, wobei ab und an Bearbeitungskosten anfallen, die aber minimal sind.
Desweiteren würde sich die Möglichkeit anbieten, mit dem Netzbetreiber Kontakt aufzunehmen und sich über die Kosten bei einer frühzeitigen Beendigung der Bindungswirkung zu erkundigen. Dann zahlt man eine bestimmte Summe und beendet dann den Vertrag, wie hoch diese allerdings ist, muss im Einzelfall abgeklärt werden.
Auch würde sich dann zum Schluss noch die Möglichkeit anbieten, den Handyvertrag an irgendjemanden zu übertragen. Allerdings wird das niemand einfach so machen, sodass man wohl dazu eine Ermäßigung oder Prämie dazugeben muss.
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:: Näugelchen
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