vom 14.04.2009
Talkteria: Zum Begriff der Schuld in "Der Proceß"
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Zum Begriff der Schuld in "Der Proceß"

Forum: Hausaufgaben & Referate

    
Zum Begriff der Schuld im 1. Kapitel von Frank Kafkas
„Der Proceß“


Im zu behandelnden 1. Kapitel von „Der Proceß“, geschrieben von Franz Kafka, geht es um einen Mann, der von einer Behörde verhaftet wird, weil es sich „schuldig“ gemacht habe.

Im Folgenden werde ich beweisen, dass es sich bei der Schuld K's weder um eine Schuld im religiös-moralischen Sinne handelt, noch um Schuldgefühle K's sondern um eine Schuld im rechtlichen Sinne, die Behörde also im Auftrag des Rechtsstaats handelt (das es sich bei dem Staat in „Der Proceß“ um einen Rechtsstaat handelt, werde ich weiter unten darlegen).



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Das Kapitel beginnt in einem Zimmer K's, in das ein fremder Mann eintritt, der ihm mitteilt das er verhaftet sei. Als K. den Mann fragt, was der Grund für die Verhaftung sei, erwidert der Mann, dass er das nicht sagen könne. K ist verzweifelt, lebt es doch in einem Rechtsstaat, hält das ganze aber immer noch für einen Spaß, ob seines 30. Geburtstages. Um die Bewacher wieder loszuwerden, holt er seine Legitimationspapiere. Die Wächter sagen sie könnten mit diesen Papieren nichts anfangen, und verweisen auf ihre Behörde, die, so sagen sie, von der Schuld angezogen werde.

Als K sich für eine Weile zurückzieht, wird er zu einem Aufseher gerufen. In dem Gespräch kommt raus, dass auch der Aufseher nichts über den Grund der Verhaftung zu sagen weiß. Zum Schluss teilt er ihm jedoch mit, dass er nun zur Arbeit gehen könne. Drei Beamten begleiten ihn dort hin.

Im ganzen 1. Kapitel wird mit einem abstrakten Schuldbegriff gearbeitet. Weder wird der Gegenstand, dessen sich K. schuldig gemacht habe konkretisiert, noch wird erläutert was Schuld überhaupt ist. Wenn aber K selbst nicht weiß, was Gegenstand der Schuld ist

(Seite 7, Z. 1-2, „(...)denn ohne das er etwas böses getan hätte(...)“)

, so kann es sich auch nicht um eine individuell definierte Schuld handeln. Es bleibt auch unklar, warum er seine Schuldgefühle, die ja per Definition eine konkrete Form haben müssen, um sich derer überhaupt bewusst zu werden und darüber zu reflektieren, in eine abstrakte Schuldinstanz (die Behörde) projizieren sollte, die gar nicht zu Auseinandersetzung mit der Schuld taugen würde. Die These von der individuellen Schuld des Subjekts muss also verworfen werden.

Gleiches Gilt auch für die These von der Schuld im religiös-moralischen Sinne, da sie in sich überhaupt nicht schlüssig ist. Warum sollten die Wächter von sich selbst als niedere Behörde sprechen, wenn sie die göttliche Instanz in weltlicher Gestalt darstellen?

(Seite 11, Z. 14-17)

Übrig bleibt also, das K. Sich gegenüber einer weltlichen Instanz schuldig gemacht hat, und diese befindet sich nicht in einer Diktatur sondern in einem Rechtsstaat. Das dieser Rechtsstaat, dem bürgerlichen Empfinden nach, unkonventionelle Mittel anwendet um K. Zu verhaften steht in keinem Widerspruch zu seinem Begriff. Ein Rechtsstaat, ist ein Staat, der sich an seine selbst auferlegten Gesetze hält. Nur, weil dieser Staat sich vielleicht in einem Widerspruch zum bürgerlich-idealistischen Begriff des Staatszwecks steht, bedeutet dies nicht, dass dieser Widerspruch auch tatsächlich besteht. K selbst hat das ja erkannt,

(Seite 9, Z. 37, Seite 10, Z. 1, „K. Lebte doch in einem Rechtsstaat (...) alle Gesetze bestanden aufrecht (...)“)

vermag es aber nicht die Konsequenz seiner Aussage zu begreifen. Objektiv begreift er die Funktion eines Rechtsstaats, subjektiv bleibt er aber am oben beschrieben idealistischen Begriff kleben. Es besteht also eine Differenz zwischen objektiver Erfassung des Gegenstands und subjektiv-moralischer Empfindung wie der Staat sein sollte, daraus resultiert auch die Angst auf die abstrakte Behörde, nicht etwas aufgrund ihrer tatsächlichen oder empfundenen Abstraktheit, sondern aus dem Unverständnis dieser Abstraktheit.

Kafka betreibt im Buch also keine Kritik eines diktatorischen Systems, sondern sowohl einer Kritik am bürgerlichen Staat selber, der und sei er noch so bürokratisch ein bürgerlicher bleibt, als auch am falschen Bewusstsein seiner Staatsbürger. Dies ist die einzige Erklärung, die, auch vor dem Hintergrund seiner Sozialisation (Kafka arbeitete in einer Versicherung, war also mit bürokratischen Strukturen im bürgerlichen Staat vertraut), Sinn macht.
  
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