Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofes herrscht größte Verwirrung. Nun berät man im Bundesfinanzministerium über die Eintragung der ungekürzten Pendlerpauschale in die Lohnsteuerkarte.
Das Bundesfinanzministerium geht jedoch nicht davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht die gekürzte Pendlerpauschale für verfassungswidrig erklären wird, und damit bliebe dann alles beim alten – bzw. neuen. Die Entscheidung wird im nächsten Jahr erwartet. Ist die Kürzung nicht verfassungswidrig, gilt es für viele Bürger, Steuern nachzuzahlen – denn die Anerkennung der Pendlerkosten als Werbungskosten erfolgt dann nicht.
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:: vonZitzebitz
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