vom 28.03.2009
Talkteria: Party Bilder veröffentlichen - rechtliche Probleme
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Party Bilder veröffentlichen - rechtliche Probleme

Forum: Freizeit & Lifestyle

    
AB hatten letzthin eine tolle Party auf der A mit seiner Kamera sehr viele gute Bilder geschossen habe. A würde die Party Bilder gerne auf seiner Webseite ausstellen aber A ist sich nicht sicher ob A das so einfach darf. Denn die Personen die auf den Bildern abgebildet sind wissen ja nicht dass sie dann im Internet zu sehen sind. Und A muss zugeben dass auch ein paar peinliche Schnappschüsse dabei sind.

Muss man alle erst um Erlaubnis fragen?
  
:: Menuetto :: Beiträge 11:: 7.55 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Hallo!
Ein Freund von mir ist Fotograf in einer Diskothek. Er hat mir mal erklärt das der Gast mit Betreten der Diskothek sein Einverständnis dazu gibt das alle Fotos auf denen er zu sehen ist, egal ob peinlich oder nicht, öffentlich auf die Internetseite des Betreibers gestellt werden dürfen. Er sagt er entfernt zwar sehr peinliche Bilder aus der Galerie, allerdings wäre das nicht notwendig sagt er.

Wie die ganze Sache rechtlich aussieht kann ich dir leider nicht sagen. Aber seine Variante klingt schon plausibel finde ich.
  
:: ChRo :: Beiträge 35:: 19.48 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Wenn es eine private Party ist, dann liegt das recht des Bildes bei jedem einzelnen, den ihr fotografiert habt. Somit müßte A von jeder Person, die irgendwo auf dem Bild zu erkennen ist, das (idealerweise) schriftliche Ok einholen, das das Bild veröffentlicht werden darf (oder eben nicht). Fehlt die Zustimmung, darf das Bild nicht veröffentlicht werden, wird es dennoch veröffentlicht und demjenigen könnte dadurch ein Schaden entstehen (Absage bei einer Bewerbung zum Beispiel), dann könnte A dafür hafttbar gemacht werden.

Bei einer öffentlichen Veranstaltung (Disko, Party, Fußballspiel), wird das ganze per den allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt, das man keinerlei Ansprüche auf die Bilder hat, solange diese einen gewissen Grad der peinlichkeit nicht überschreiten (wirst du fotografiert, wie du dich zum Beispiel übergibst oder wie du als Mann einen Mann küsst), dann kannst du dagegen mit Sicherheit vorgehen, weil es dich in kompromitierter Weise zeigt.
  
Entertainment :: Entertainment :: Beiträge 3680:: -2.85 Talkpoints :: Auszeichnung für 3000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Wie üblich gibt es zu jedem Thema kontroverse Aussagen und Meinungen. Ich habe diesbezüglich mal mit einem Bekannten aus meinem Verein gequatscht und er meinte dazu folgendes: Jeder hat das Recht am eigenen Bild und kann eine Veröffentlichung untersagen, d. h. z. B. auch, ist ein Pic bereits im Netz eingestellt kann der Webmaster zur Löschung aufgefordert werden und dieser muss der Aufforderung nachkommen. Eine rechtliche Konsequenz hat das Ganze erst, wenn der Forderung nicht nachgegangen wird. Somit dürfen Fotos von öffentlichen Feiern (Discos, Bars, usw.) erstmal veröffentlicht werden und bedürfen keiner vorherigen Zustimmung.
  
:: gummibärle :: Beiträge 2:: 0.69 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
gummibärle hat folgendes geschrieben:
Jeder hat das Recht am eigenen Bild und kann eine Veröffentlichung untersagen, d. h. z. B. auch, ist ein Pic bereits im Netz eingestellt kann der Webmaster zur Löschung aufgefordert werden und dieser muss der Aufforderung nachkommen.

Dein Bekannter redet teilweise Unsinn und der Sachverhalt ist hier überhaupt kontrovers, siehe auch das ähnliche Thema: Video von sich im Internet - Jemanden Anzeigen!

Man hat nur dann ein Recht am eigenen Bild, wenn man im "Zentrum des Bildes" steht um es so salopp zu sagen und nur dann ist eine Einwilligung erforderlich. Ist man nur "Beiwerk" auf der Fotographie ist keine Einwilligung erforderlich. Soviel dazu, dass wirklich jeder ein Recht am eigenen Bild hat, dem ist nicht so!

Hier gilt:
- bei Einzelaufnahmen oder Aufnahmen mit wenigen Menschen: Recht am Bild liegt bei der Person / den Personen, da Zentrum der Berichterstattung (Party)
- zusätzlich: bei privaten Aufnahmen besteht außerdem noch ein verstärkter Fokus auf diesem Recht

Heißt: Solang bei As Party nicht der Kuchen oder das Geburtstagskind (oder was auch immer) als Objekt im Zentrum der Berichterstattung lag und dieses nur wechselnd mit anderen Personen abgebildet wurde ist eine vorherige Erlaubnis erforderlich.
  
Subbotnik :: Subbotnik :: Beiträge 9414:: 200.32 Talkpoints :: Auszeichnung für 5000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
   
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