Hallo!
Person A hat unerklärliche Schmerzen, die der Hausarzt B nicht definieren und diagnostizieren kann. Person A bekommt von B eine Überweisung zu einem Schmerzspezialisten C. Bei der 2. Behandlungssitzung hat der Spezialist plötzlich sämtliche Krankenunterlagen vor sich liegen. Auch Sachen, die mit den Schmerzen nichts zu tun haben und die schon lange nicht mehr akruell sind.
Darf Arzt B dem Spezialisten C sämtliche Unterlagen überlassen ohne dass A jemals eine Schweigepflichtsentbindung unterschrieben hat? Klar, könnte es möglich sein, dass die Schmerzen, die Person A hat auch Folgeerscheinungen einer zurückliegenden Krankheit sind. Aber Person A hat unerklärliche Schmerzen in den Händen und die Unterlagen beinhalten auch Sachen von Dingen, die eigentlich niemanden was angehen. Person A hat nun Hemmungen wieder zum Spezialisten C zu gehen, weil er so viel über ihn weiß und das Vertrauen zum Hausarzt B ist für ihn auch hin.
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:: Diamante
:: Beiträge 28368:: 21.25 Talkpoints |
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Es gibt eine Charta der Patientenrechte, in der auch diese Frage geregelt wird. In dieser Charta steht wortwörtlich unter Punkt 9 drin, dass die Schweigefplicht auch von einem Arzt zum anderen gilt.
Die Weitergabe persönlicher Daten ist nur dann gestattet, wenn die Person es ausdrücklich genehmigt. Natürlich macht es bei einer Überweisung zu einem neuen Arzt meistens schon Sinn, diese Weitergabe zu erlauben, eben wegen der medizinischen Vorgeschichte. Aber das bedeutet auch nicht unbedingt, dass die komplette Krankengeschichte zur Behandlung nötig wäre.
Wenn es A wirklich zu unangenehm ist, den Hausarzt auf das Thema anzusprechen, hat A auch die Möglichkeit sich wahlweise bei der zuständigen Ärztekammer oder bei Patientenberatungs- und Patientenbeschwerdestellen (ja, auch sowas gibt es ) zu melden um dort nach Möglichkeiten zu fragen.
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:: Taline
:: Beiträge 3653:: 157.91 Talkpoints ::  |
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Hallo,
ich arbeite als Logopädin und auch bei uns muss zuerst eine Schweigepflichtentbindung vom Patienten unterschrieben werden, bevor wir mit Ärzten, Therapeuten oder Erziehern über den Patienten reden dürfen. Bei der Schweigepflichtsentbindung wird dann auch vom Patienten selbst bestimmt, mit wem wir Informationen austauschen dürfen. Natürlich ist es auch im Sinne der Patienten, da man die Therapie so viel effektiver gestalten kann.
Ich habe jedoch noch nie erlebt, dass wir die komplette Krankenakte zugesendet bekommen. Meist beschränkt sich das auf einen Bericht des Arztes, in dem alle für die Therapie wichtigen Informationen zusammengefasst werden.
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:: sana232
:: Beiträge 195:: 28.24 Talkpoints |
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Hallo Diamante!
Ich kenne es auch nur so, dass man den Arzt erst von seiner Schweigepflicht entbinden muss, damit der andere Arzt, die Unterlagen anfordern kann. Ich musste dafür bisher immer ein Formular unterschreiben, dass mein Arzt die vertraulichen Unterlagen heraus gegeben darf.
Hast du den Arzt mal darauf angesprochen, wie er an deine Unterlagen kam, ohne dass du dein Einverständnis gegeben hast? Ich finde das auch nicht richtig so, auch wenn man bedenken muss, dass der Arzt dir ja nur helfen wollte und deswegen die Unterlagen angefordert hat.
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:: Nelchen
:: Beiträge 9357:: 182.18 Talkpoints ::  |
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