Bei einer selbst genutzten Wohneinheit sind diese Kosten leider nicht von der Steuer absetzbar. Wenn Du hingegen vor hast, das ausgebaute Dachgeschoss zu vermieten, dann wäre die Situation eine andere. Wobei Dir das Finanzamt vermutlich nicht abnehmen würde, wenn Du angibst, den Wohnraum an Deine Tochter vermietet zu haben.
Sofern Du den Ausbau aber durch Handwerker vornehmen lassen würdest, könntest Du (wenigstens zum Teil) deren Rechnungen steuerlich geltend machen.
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:: derpunkt
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