Hi,
das Thema war mir doch glatt durch die Finger geschlüpft. Die Zuzahlung zum Zahnersatz muss jede Krankenkasse leisten, der ist allerdings nicht besonders hoch. Bevor ich auf diese Daten eingehe erzähl ich dir erstmal etwas über den Verlauf der Kostenerstattung usw.
Gesetzliche Krankenkassen rechnen generell nur nach dem Sachleistungsprinzip ab. Das bedeutet, wenn du Zahnersatz bekommst, dann wird er Anteil, den die Krankenkasse übernimmt direkt dem Arzt bzw. vielmehr der Zahnärztlichen Verrechnungsstelle gutgeschrieben. Deinen Anteil musst du allerdings direkt dem Zahnarzt bzw. der Verrechnungsstelle überweisen.
Bevor es jedoch zur Leistung und damit zur Zahlung durch die Krankenkasse kommt wird natürlich geprüft, ob der entsprechende Zahnersatz auch medizinisch notwendig ist. Um das zu prüfen verlangt die Krankenkasse vor Behandlungsbeginn einen sogennanten Heil- und Kostenplan. Dieser wird von ihr dann genehmigt und du kannst dich behandeln lassen. Im Einzelfall (noch sind es Einzelfälle, allerdings kommt das in Zukunft sicher häufiger vor) kann die Krankenkasse dich zum Gutachter schicken, dass der feststellt, ob der Ersatz deines Zahnes gerechtfertigt ist.
Der Krankenkassenanteil beträgt beim Zahnersatz maximal 50% der Regelversorgung. Das ist natürlich eine tolle Aussage, wenn man weiß, was dahinter steckt. Regelleistungen sind z.B. Hohlkronen, also praktisch nur ein Überzug über den Zahn. Allerdings erreicht man diesen Zuschuss auch nur, wenn man ein gepflegtes Bonusheft hat (die letzten 10 Jahre). Hat man das nicht, dann erhält man deutlich weniger Leistung. Heute früh hatte ich mal wieder einen Heil- und Kostenplan in der Hand. Ein Kunde hatte den eingereicht, da ein Zahn ersetzt werden muss. Aufgrund des nicht ganz so gut gepflegten Bonusheftes sah das lustig aus. Der Zahn soll per Implantat erstetzt werden. Gesamtkosten ca 3000 Euro. (Ja ihr lest richtig, 3000 Euro für einen Zahn). Die Regelversorgung beträgt hier ca 1000 Euro. Davon übernimmt die Krankenkasse ziemlich genau 300 Euro. Das rockt. Ungefähr so sollte man sich die Berechnungen der meisten Krankenkassen vorstellen. In Härtefällen kann der Leistungssatz sogar verdoppelt werden, also wenn man Hartz IV bezieht. Dazu sag ich lieber nix.
Gruß Jasper
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