Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

vom 23.02.2009, 16:24 Uhr

Hallo!

In unserem Gesetzt ist es ja verankert, dass man auch bestraft wird, wenn man glaubhaft beteuert, dass man nicht wußte, dass irgendwas verkehrt war und deswegen sagt man ja auch "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht".

Ich denke, dass man da nicht pauschal sagen kann, dass man auf jeden Fall bestraft wird. Denn man kann ja nciht das ganze Gesetzbuch als Laie auswendig können. Dass man sich in der Gesellschaft so verhält, dass man nicht unbedingt auffällt und bewußt eine Straftat macht ist mir schon klar. Aber was ist, wenn man wirklich etwas durch Unwissenheit macht.

Was haltet ihr von dem Satz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Naja, letztendlich geht es doch auch darum, dass - würde man gelten lassen, dass Unwissenheit vor Strafe schützt - sich doch jeder daran bedienen könnte. 'Wissen' ist eben etwas, was niemand nachweisen kann, das kann keiner kontrollieren und niemand kann jemandem unterstellen, etwas zu wissen oder nicht zu wissen, wenn der andere einfach das Gegenteil behauptet.

Deshalb ist der Satz nur eine logische Konsequenz der Gegebenheiten.

Sonst würde wirklich jeder einfach immer behaupten, er habe dies und das nicht gewusst und wer sollte dann noch bestraft werden?! Ich stell mir vor, Straftäter würden einfach sagen, sie hätten z.b. nicht gewusst, dass es verboten ist, mit der eigenen Tochter Sex zu haben. Naja, und dann? Dann könnte das jeder sagen und würde einfach so davon kommen.

» Sippschaft » Beiträge: 7575 » Talkpoints: 1,14 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Diamante hat geschrieben:In unserem Gesetzt ist es ja verankert, dass man auch bestraft wird, wenn man glaubhaft beteuert, dass man nicht wußte, dass irgendwas verkehrt war und deswegen sagt man ja auch "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht".

Und in welchem Gesetzestext findet man diese Aussage mit welchem genauen Wortlaut? Es ist wohl eher so, dass dies eine Regel ist, die in verschiedenen Ausprägungen die Rechtsprechung durchzieht.

Wenn man es genauer betrachtet stimmt diese Redensart auch heute noch und das zu recht. Es ist doch so, dass für die Person die nicht vorsätzlich Unrecht begeht die Bestrafung niedriger ausfallen kann. Unter Umständen ist dann eben die Strafe ein "Du Du" :naughty:!

Und das ist auch richtig so! Wo kämen wir denn hin wenn jeder nur laut genug seine Unwissenheit beschreien müsste um einer Strafe zu entgehen?

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Diamante hat geschrieben:Aber was ist, wenn man wirklich etwas durch Unwissenheit macht.

Beispiel bitte! Nenne doch mal einen Fall, wo der Betroffene sagen könnte, dass hätte man nicht wissen oder ahnen können. Sorry, aber alle unsere Gesetze sind logisch und im Gegensatz zu den USA setzt man in Europa bei den meisten Menschen ein gewisses Maß an Intelligenz und Vernunft voraus, weshalb dieses "Prinzip" völlig zu Recht gilt.

Und nein, man muss nicht alles auswendig kennen, das können selbst die wenigsten (Fach) Anwälte, die es täglich vor Augen haben - aber es gibt so etwas wie ein Unrechtsbewusstsein (oder schlechtes Gewissen usw.) oder eine Art Mindestverstand den jeder besitzt. Ich kenne keinen einzigen Fall wo jemand sagen konnte, dass er bei einer Straftat / Tat nicht im Geringsten eine Art Schuldgefühl oder Unrechtsbewusstsein hatte - nur weil man dies dann überspringt und sich selber vielleicht mit einem "Das wird schon so nicht sein..." belügt, relativiert das keine Straftat. Oder anders: Wenn sich ganz leise irgendwo so etwas wie ein schlechtes Gewissen regt gibt es so etwas wie Unwissenheit nicht mehr - und das ist bei jedem Menschen der Fall, ausgenommen vielleicht die, die geistig minderbemittelt oder mit dem IQ tief im Keller sind (daher teilweise auch schuldunfähig)!

Ansonsten hat JotJot bereits erwähnt, dass es nicht umsonst den strafverschärfenden Umstand des Vorsatzes gibt, wo zwischen absichtlich und unabsichtlich letztlich auch unterschiedlich gewichtet wird und hier Strafmaße teils deutlich auseinanderklaffen.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Ich denke, Diamante meinte einen Fall wie: man kauft etwas bei Ebay und hinterher stellt sich heraus, dass die Ware geklaut oder gefälschte Markenware ist. Da weiß ja der Käufer nicht, dass er etwas Verbotenes tut. Trotzdem kann er dafür bestraft werden, da er ja mit dem Handeln von verbotenen Sachen eine Straftat begeht. Ich denke, dafür kann man bestraft werden, oder?

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» Studia » Beiträge: 1182 » Talkpoints: 2,44 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


man kauft etwas bei Ebay und hinterher stellt sich heraus, dass die Ware geklaut oder gefälschte Markenware ist. Da weiß ja der Käufer nicht, dass er etwas Verbotenes tut.

Ich glaube kaum, dass da der Käufer bestraft werden kann. Wenn es für den Käufer nicht ersichtlich war, dass die Ware geklaut war, dann handelte er nach bestem Wissen und Gewissen. Das ist nicht strafbar. Wenn jedoch eine "Rolex" verkauft wird, nur für den Zehntel oder noch weniger des Listenpreises, dann kann sich keiner darauf berufen es nicht gewusst zu haben. Es ist offensichtlich, dass es sich dabei um eine Markenfälschung handeln muss, daher kann man sich nicht auf "Unwissenheit" berufen.

Natürlich gibt es dabei die unterschiedlichsten Überschneidungen, jeder Fall muss dann wieder einzeln beurteilt werden. Von daher hat Jotjot sicher Recht. Wenn eine Person nicht vorsätzlich Unrecht begangen hat (und dieses Unrecht aber erkennbar gewesen wäre) dann hat das meist Auswirkungen auf ein allfälliges Strafmass.

Grundsätzlich ist die Haltung aber sicher gut und richtig, niemand darf sich hinter einer "Unwissenheit" verstecken. Der mündige Bürger muss sich informieren.

» thisnamewasfree » Beiträge: 1102 » Talkpoints: 2,63 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Hallo!

Ja, ich meinte das wie Studia sagt. Wenn ich auf dem Flohmarkt ein Handy kaufe, was gestohlen ist, dann bin ich dran, weil ich Hehlerware gekauft habe. ich habe letztens einen Fernsehbericht gesehen, wo sie davor warnten auf dem Flohmarkt Elektrogeräte oder andere Sachen zu kaufen, die neu aussehen und von dem auch mehrere Sachen da sind. Man wird als Käufer definitiv mit bestraft und das finde ich nicht ok. Auch wenn die Bestrafung "nur" die ist, dass man die Ware wieder hergeben muss und das Geld dafür aber nciht zurückbekommt. Denn man hat kein Recht auf Gelderstattung. So sagten sie es jedenfalls im Fernsehen.

Auch wenn ich gefälschte Markenware kaufe, die aber als Orginal deklariert ist, werde ich als Käufer bestraft. Das kann doch eigentlich nciht rechtens sein.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



die neu aussehen und von dem auch mehrere Sachen da sind

Naja, wenn auf dem Flohmarkt ein Händler zehn neue identische Mobiltelefone oder zwanzig günstige identische "Rolex" hat, dann ist es ganz offensichtlich, dass das nicht koscher ist. Da ist es nur OK wenn man dann mit drin hängt. Da habe ich kein Problem damit.

Wenn du auf dem Flohmarkt bei einem Händler ein Handy kaufst, das schon benutzt aussieht und der Händler hat keine weiteren Handy derselben Baureihe mehr, dann wird dich kaum ein Richter schuldig sprechen. Da gilt dann im Zweifel für den Angeklagten. Und Zweifel sind dann ja sicher angebracht, wenn es für dich nicht ersichtlich war, da nach Treu und Glauben du davon ausgehen konntest, dass das gebraucht aussehende Handy wirklich gebraucht war.

Wenn du gefälschte Markenware kaufst, dann ist das ja meist so, dass du massiv unter Ladenpreis einkaufst, dann ist das wieder offensichtlich. Zudem kauft man keine neue Rolex auf dem Flohmarkt, da gilt das ziemlich automatisch als Hehlerei, denn entweder musst du davon ausgehen, dass die Uhr geklaut oder gefälscht ist, sonst würde sie nicht so billig auf dem Flohmarkt verscherbelt. Und eine Original-Rolex würde nicht für 80% des Ladenpreises auf dem Flohmarkt gekauft werden. Da würde keiner Kunde werden.

Daher hat das schon alles seine Ordnung.

» thisnamewasfree » Beiträge: 1102 » Talkpoints: 2,63 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Jaja, das Rolex Beispiel - da muss man aber schon extrem dämlich sein und selbst dann würde man bestraft werden!

Studia hat geschrieben:Da weiß ja der Käufer nicht, dass er etwas Verbotenes tut.

Unsinn - wenn er ohne sein Wissen gefälschte Ware erworben hat gibt`s eine Strafanzeige die im Grunde eine Sekunde später wieder eingestellt wird. Diese erfolgt im Grunde nur um diese zu beschlagnahmen. Natürlich weiß der Käufer dass er hier etwas verbotenes tut - das kann einem keiner erzählen, dass man hier völlig unbedarft ohne Hintergedanken Markenware zu kik Preisen kauft und nichtmal einen kleinen Zweifel daran hat, dass hier etwas einen Hauch zu gut klingt um wahr zu sein!

Diamante hat geschrieben:Wenn ich auf dem Flohmarkt ein Handy kaufe, was gestohlen ist, dann bin ich dran, weil ich Hehlerware gekauft habe.

Dito! Weil Hehlerware auch wie Neuware / ordentliche Gebrauchtware aussieht und so schwer zu erkennen ist, deshalb gibt`s hier auch wohl soviele anonyme Anzeigen oder direkte Verhaftungen.

Diamante hat geschrieben:Auch wenn ich gefälschte Markenware kaufe, die aber als Orginal deklariert ist, werde ich als Käufer bestraft. Das kann doch eigentlich nciht rechtens sein.

Ja natürlich :wink: - siehe thisnamewasfree. Da muss man entweder extrem dämlich sein oder extrem dämlich sein - oder mit Vorsatz handeln!

Denn:

Subbotnik hat geschrieben:...in Europa [wird] bei den meisten Menschen ein gewisses Maß an Intelligenz und Vernunft voraus[gesetzt], [...] Wenn sich ganz leise irgendwo so etwas wie ein schlechtes Gewissen regt gibt es so etwas wie Unwissenheit nicht mehr - und das ist bei jedem Menschen der Fall, ausgenommen vielleicht die, die geistig minderbemittelt oder mit dem IQ tief im Keller sind (daher teilweise auch schuldunfähig)!

Als Käufer hat man eine gewisse Verpflichtung mitzudenken - und wenn hier Angebote zu gut sind um wahr zu sein und der Verstand durch "Gier frisst Hirn" ausgeschalten wird (was nicht interessiert, persönliches Pech) zieht genau das! Das einzige was ich hier zustimmend sagen würde wäre, dass unser Staat die meisten Menschen vielleicht doch intelligenter einstuft als sie tatsächlich sind (siehe Unterschicht) und die Legislative von einem normalen Menschen mit ordentlichem Bildungsstand ausgeht (den man so regulär vielleicht nur noch in der Schweiz trifft :lol:).

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Vielleicht sollte man den Satz auch so verstehen, dass nach dem Gesetz niemand straffrei ausgehen kann. Was logisch ist, denn sonst würde es ganze Heerscharen von Anwälten geben die sich auf das Erfinden von Ausreden spezialisieren. Davon unberührt ist das Strafmaß. Es kann nur mit der Herausgabe der Ware enden, aber auch mit der Veurteilung wegen Hehlerei.

In meiner Bekanntschaft hatten wir erst diesen Fall. Er ist ein großer Fan von Schnäppchen und felsenfest davon überzeugt, dass egal wie niedrig der Preis ist das nicht strafbar ist. Er hatte einen riesigen Sony TFT-TV für 200 € bei einer Kneipenbekanntschaft erworben. Als Begründung woher das Teil ist, kam Versicherungsschaden bei einem Transportunternehmen, ist abgeschriebene Ware.

Nach 14 Tagen stand die Polizei vor der Tür, holte den Fernseher ab und er hatte eine satte Anzeige wegen Hehlerei. er wurde zu einer deftigen Geldstrafe verurteilt. Die Ware war Diebesgut, der Fernseher war zu dem Zeitpunkt mit ca. 4000 € auf dem Markt und soviel Naivität hat man wirklich nicht geglaubt. Noch dazu gibt es das nicht, dass ein Fuhrunternehmen "abgeschriebene Ware über die Mitarbeiter verkauft. Das Zeug geht in jedem Fall zu einem Verwerter bzw. wird auf Vernlassung des Kunden unter Aufsicht zerstört.

Johnjee

» Johnjee » Beiträge: 3 » Talkpoints: 1,97 »


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