Hitzige Gemüter, die es schnell mal mit dem falschen zu tun bekommen, haben vielleicht schon bemerkt, daß man für eine Beleidigung oft tief in die Tasche greifen muss und es ordentlich kosten und teuer werden kann.
Deswegen mal eine kurze Aufstellung, was Beleidigungen kosten könnten - Sehr interessant für Schnellschießer, Polizeifeinde, Forenbetreiber die noch dafür haften, oder generell zum dran gewöhnen. Die Beamtenbeleidigung ist übrigens davon auch abgedeckt, denn eine Beleidigung eines Beamten ist, wie allgemein falsch behauptet wird, nicht teurer als die einer anderen Person, da Beamte vom Gesetz her nicht besser gestellt werden dürfen - der einzige Unterschied hierbei ist, daß eine Privatperson die Beleidigung selbst anzeigt (Privatklageweg) und bei Beamten der Dienstvorgesetzte die Beleidigung anzeigt (Strafantrag). Der Staatsanwalt erkennt in dieser nämlich ein hohes öffentliches Interesse, daher werden Beamtenbeleidigungen weitaus öfter angezeigt - soweit der Unterschied.
Verharmlosende Formulierungen wie „Ich glaube, Du bist ein Idiot“ bringen dabei übrigens nichts, denn entscheidend ist nicht die direkte Beschimpfung, sondern was ein außenstehender Dritter darin erkennen kann, der die Wortwahl als Beleidigung verstehen kann.
Ich muss noch vorweg sagen, daß es keine festen Werte für Beleidigungen gibt - das wird im Einzelfall vom Richter entschieden und u. A. am Gehalt (Stichwort: Tagessatz) des Beklagten festgemacht. Hierbei kann es bei geringen Geldbeträgen anfangen und bei bis zu 2 Jahren Freiheitsstrafe, z. B. für eine körperliche Beleidigung wie eine Ohrfeige, aufhören.
Beleidigungen (auch gegenüber Beamten) und zu erwartende Kosten allgemein (nach verschiedenen Gerichtsurteilen):
- Zunge rausstrecken - 150 Euro
- „Leck mich doch“ - 300 Euro
- „Dumme Kuh“ - 300 bis 800 Euro
- „Du armes Schwein, Du hast doch eine Mattscheibe“ - 350 Euro
- „Wegelagerer“ - 450 Euro
- „Zu dumm zum Schreiben“ - 450 Euro
- -„Du blödes Schwein“ - 475 Euro
- „Hast Du blödes Weib nichts Besseres zu tun?“ - 500 Euro
- „Was willst du, du Vogel?“ - 500 Euro
- „Asozialer“ - 550 Euro
- „Dir hat wohl die Sonne das Gehirn verbrannt“ - 600 Euro
- Duzen eines Polizisten - 600 Euro
- Kreis aus Daumen und Zeigefinger (Arsch / Fotze) - 675 Euro
- Vogel zeigen - 750 Euro
- „Du Holzkopf“ - 750 Euro
- „Bei dir piept’s wohl?“ - 750 Euro
- „Sie sind ja krankhaft dienstgeil“ - 800 Euro
- „Verfluchtes Wegelagerergesindel“ - 900 Euro
- „Kasperleverein, Wichtelmann“ - 1000 Euro
- „Bullenschwein“ + Mittelfinger - 1000 Euro
- Hand vor dem Gesicht wedeln, Scheibenwischer, „Bekloppt-Andeutung“ - 1000 Euro
- „Du Wichser“ - 1000 Euro
- Vogel zeigen und jemanden ausbremsen - 1150 Euro
- „Raubritter“ - 1500 Euro
- „Trottel in Uniform“ - 1500 Euro
- „Am liebsten würde ich jetzt Arschloch zu Dir sagen“ - 1600 Euro
- „Du Schlampe“ - 1900 Euro
- „Fieses Miststück“ - 2500 Euro
- „Alte Sau“ - 2500 Euro
- Mittelfinger zeigen - 4000 Euro
- Mittelfinger + Tränengaseinsatz - 4750 Euro
- Beschimpfung + Ohrfeige - 6000 Euro
Also: Erst denken, dann handeln / oder sprechen. Provokationen, solange sie nicht in Beleidigungen umschlagen, sind natürlich etwas anderes. Wichtig ist: Ein vernünftiger, außenstehender (unabhängiger) Dritter muss darin eine Beleidigung erkennen.
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:: Midgaardslang
:: M :: Beiträge 4406:: 30.50 Talkpoints ::  |
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Dann hole ich mir wohl 6000€ von meinem Bekannten, Der hatte mich mal als Arschloch bezeichnet und ne Ohrfeige gegeben. Mal sehen was sich da machen lässt.
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:: lovedove
:: Beiträge 261:: -2.59 Talkpoints |
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Danach wird er wohl die längste Zeit dein Bekannter gewesen sein - wie gesagt, bis zu 6000 Euro, wenn er wenig verdient, kann es auch nur die Hälfte sein oder eben ersatzweise Gefängnisstrafe.
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:: Midgaardslang
:: M :: Beiträge 4406:: 30.50 Talkpoints ::  |
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Das ist ja krass
Als ich noch ein kleiner Junge war (16 Jahre), habe ich der Polizei den Mittelfinger gezeigt und was böses hinterher gerufen. Aus welchem Grund?Davon ist ja jetzt nicht die Rede.Ich dachte sie wären schon weit genug und haben es gar nicht bemerkt. Naja ich lag leider falsch.
Auf jeden Fall kamen sie zurück und haben gesagt, ich solle mit dem Unsinn aufhören und in Zukunft mehr aufpassen. Und schon sind sie wieder davon gefahren.
Entweder wusste die Polizei von den Strafen nichts, oder ich hatte nur Glück!
mfg backstein
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:: Backstein
:: Beiträge 38:: 11.93 Talkpoints |
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Tja, dann hat die Polizei wohl ein Auge zugedrückt und auf deine Jugend Rücksicht genommen - ich würd das nicht als Freibrief betrachten .
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:: Midgaardslang
:: M :: Beiträge 4406:: 30.50 Talkpoints ::  |
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| Backstein hat folgendes geschrieben: |
Das ist ja krass
Als ich noch ein kleiner Junge war (16 Jahre), habe ich der Polizei den Mittelfinger gezeigt und was böses hinterher gerufen. Aus welchem Grund?Davon ist ja jetzt nicht die Rede.Ich dachte sie wären schon weit genug und haben es gar nicht bemerkt. Naja ich lag leider falsch.
Auf jeden Fall kamen sie zurück und haben gesagt, ich solle mit dem Unsinn aufhören und in Zukunft mehr aufpassen. Und schon sind sie wieder davon gefahren.
Entweder wusste die Polizei von den Strafen nichts, oder ich hatte nur Glück!
mfg backstein
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Ich glaube auch eher das die Polizei da lieb zu dir war. Komm Junge du warst 16, das war noch in deiner vollen Jugend, haben sie sich wohl gedacht, und die versauen wir dir nicht. Denn Beamtenbeleidigung wird halt doch ned so gern gesehen.
Ich weiß zwar nicht wie Alt du bist, aber ob Sie das in der heutigen Zeit auch noch so locker sehen würden glaube ich eher nicht, da die Jugendlichen auch mit der Zeit jetzt immer frecher werden.
Allgemein diese Beträge und die Beleidigungen. Das fnd ich Ansich eig. schon ganz witzig. Gerade das: "- Kreis aus Daumen und Zeigefinger (Arsch / Fotze) " -
Vll meinte der jenige ja auch nur exzellente Arbeit oder so etwas
Grüße
konsiko
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:: Konsiko
:: Beiträge 117:: 31.10 Talkpoints |
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| Konsiko hat folgendes geschrieben: |
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Allgemein diese Beträge und die Beleidigungen. Das fnd ich Ansich eig. schon ganz witzig. Gerade das: "- Kreis aus Daumen und Zeigefinger (Arsch / Fotze) " - Vll meinte der jenige ja auch nur exzellente Arbeit oder so etwas
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Tja, blöd wenn
| Midgaardslang hat folgendes geschrieben: |
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Ein vernünftiger, außenstehender (unabhängiger) Dritter muss darin eine Beleidigung erkennen.
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:: Midgaardslang
:: M :: Beiträge 4406:: 30.50 Talkpoints ::  |
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Genügt in Falle einer Beleidigung eine Anzeige bei der Polizei, oder muss man zum Anwalt und dann klagen?
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:: Deli
:: Beiträge 976:: 48.92 Talkpoints |
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ich bin mir nicht sicher ob ich das jetzt wirklich richtig verstanden habe aber wenn ein zivilist einen zivilisten beleidigt bekommt der beleidigte (bzw das opfer) das geld entsprechend der oben aufgeführten liste. wenn dem so wäre wären super viele schüler stinkreich 
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:: joshdotjosh
:: Beiträge 9:: 1.44 Talkpoints |
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Naja das sind ja auch nur Strafen die Möglich sind, ob jede Anzeige die du wegen Beleidigung auch wirkllich verfolgt wird und letztendlich auch bestrat wird ist fraglich.
Aber wenn du einen Beamten oder einen Polizisten direkt beleidigst ist es wahrscheinlicher das es zu einer Anzeige + Strafe kommt.
Habe mal einen Bericht über das Thema gesehen. Es gab dann auch Fälle auf die die sich bezogen haben, zB. "Du kannst mich mal...." kann man sagen und wird nicht bestraft denn es kann ja alles bedeuten und ist keine klare Beleidigung. Wenn man anstatt einer Hand vor dem Kopf beide Hände schwankt ist es ncihtmehr die genannte Beledigung die "Bekloppt" andeutet, sondern bedeutet quasi garnichts =D
Also wenn ihr jemanden beleidigen wollt (einen Polizisten vllt ) dann macht es geschickt und nicht so direkt
PS: Dies ist keine Aufforderung auf die Straße zu rennen und den nächsten Polizisten zu beschimpfen! Das ist ein wichtiger Beruf.
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:: Sunbeam
:: Beiträge 204:: 78.53 Talkpoints |
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