Patientenverfügung als Tattoo

vom 30.12.2008, 19:36 Uhr

Im Thread Selbstmord im Fernseher - Was die Witwe darüber sagt wurde ja schon über den Fall Craig Ewert diskutiert. Eng damit zusammen hängt ja auch das Thema Sterbehilfe und wie weit ein Mensch selbst über sein Leben bestimmen darf. Auch oder besser gerade dann, wenn er sehr krank ist.

Für diesen Fall hat die 79-jährige Paula Westoby jetzt vorgesorgt: sie ließ sich die Worte "Nicht wiederbeleben" auf die Brust tätowieren. Auch sie ließ sich dabei vom Kamerateam eines Fernsehsenders filmen.

Die Neuseeländerin entschloss sich zu diesem Schritt da sie einen politischen Standpunkt beziehen wollte, gar zur Änderung des Gesetzes zur Sterbehilfe beitragen will - auch in Neuseeland steht aktive Sterbehilfe unter Strafe.

Die Idee für das Tattoo kam Westoby, als sie eine 80-Jährige traf, die ein solches Tattoo sogar seit dem 21. Lebensjahr trägt. Zwar kann man in Neuseeland lebenserhaltende Maßnahmen ablehnen, aber diese Option kann so manch Schwerkranker gar nicht mehr wahrnehmen. So führte Westoby als Beispiel einen Herzinfarkt auf der Straße an, nach dem sie nicht mehr wiederbelebt werden möchte, das könnte sie selbst aber gar nicht mehr äußern.

Zwar setzt sich die Neuseeländerin für aktive Sterbehilfe ein, als ich die Meldung las, musste ich aber an die Deutschland diskutierte Patientenverfügung denken. Erst kurz zuvor habe ich davon gelesen, dass die Ärzte den mutmaßlichen Willen des Patienten ermitteln sollten und manch ein Arzt sich schwer tut ältere schriftliche Verfügungen zu akzeptieren. Ein Vorgabe gibt es ja nicht.

Ein Tattoo mit solch klaren Anweisungen wäre da wohl eindeutiger. Oder was meint Ihr? Vor allen Dingen, würdet Ihr Euch ein solches Tattoo stechen lassen?

Wenn es so ein klares einfaches Statement wäre, würde ich wohl schon zu diesem Mittel greifen. Allerdings würde ein Tattoo bei mir derzeit wohl einfach zu groß werden. Daher finde ich im Moment noch eine Patientenverfügung aus den Textbausteinen des Bundesministeriums der Justiz in Papierform und mit den engsten Angehörigen besprochen für sinnvoller.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Ich denke, dass diese Tattoos teilweise nur gemacht werden, um sich damit wichtig zu machen. Wie eben ins Fernsehen damit zu kommen. Und ich denke, dass man auch anders mitteilen kann, dass man nicht widerbelebt werden möchte. Mit einem Schriftstück zum Beispiel, dass man in seiner Geldbörse mit sich trägt.

Ich selbe würde mir ein solches Tattoo nicht machen lassen. Aber das muss eben jeder für sich entscheiden. Ich würde niemanden verurteilen, der sich ein solches Tattoo stechen lässt. Allerdings frage ich mich, ob so was dann auch rechtskräftig ist. Und ob Ärzte dann wirklich den Wunsch respektieren und auch erfüllen können.

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge


Ich finde das irgendwie verrückt, aber dennoch "nützlich" , sofern es Rechtskräftig ist, als Patientenverfügung.
Da ich im Krankentransportwesen arbeite und somit auch auf Reanimationen geschult bin, fände ich diese "Methode" ok, denn ehrlich gesagt würde ich bei einem Reanimationspflichtigen Patienten nicht erst alles durchsuchen nach einer Patientenverfügung, sondern sofort die Reanimation einleiten. In sofern wäre dies "nützlich" und sofort einsehbar.

Jedoch bleibt die Frage, ob das ganze Rechtswirksam ist, denn ein Tattoo kann sich jeder stechen lassen, auch Geistig verwirrten bzw. um es genauer zu sagen Zurechnungsunfähige.

» Flyer » Beiträge: 139 » Talkpoints: 0,50 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Wenn so was wirklich rechtskräftig ist, dann frage ich mich wie Außenstehende darauf reagieren. Angenommen, ihr kommt einmal in die Situation, dass ihr einen Menschen wiederbeleben müsst, würdet ihr so ein Tattoo wirklich ernst nehmen und die Person einfach nicht wieder beleben?

Ich persönlich würde mir ein solches Tattoo nicht machen lassen. Das hat den einfachen Grund, dass ich egal in welchem Zustand leben möchte.

» Charlie1989 » Beiträge: 4 » Talkpoints: 1,32 »



JotJot hat geschrieben:Ein Tattoo mit solch klaren Anweisungen wäre da wohl eindeutiger. Oder was meint Ihr? Vor allen Dingen, würdet Ihr Euch ein solches Tattoo stechen lassen?

Was soll daran eindeutiger sein ? Hier in Deutschland wird erst einmal gehandelt und danach nach einer Patientenverfügung gefragt. Selbst wenn jemand ein solches Schriftstück besitzt, es kann immer noch sein das sich der jenige es im letzten Moment sich umentschieden hat und die Maßnahmen doch einwilligt. Für mich als Rettungsdienstmitarbeiter ist es nicht relevant ob die Patientenverfügung nebendran liegt, da ich die gültigkeit an einer Einsatzstelle nicht überprüfen kann, und auch was auf der Brust steht hat für mich keine Relevanz ich MUSS aufrgrund meiner Garantenstellung und der Hilfeleistungspflicht anfangen zu reanimieren.

Das ganze kann ich erst dann unterlassen, wenn tödliche Verletzungen vorliegen die nicht mit dem Leben vereinbar sind (z.B. Kopf liegt 50 Meter weiter, Gehirn schaut raus, offenen Thorax usw.) oder schon sichtbare und deutlich erkennbare Leichenflecken, Verwesung usw vorliegt. Nur dann darf ich es unterlassen, alles andere obliegt dem Behandelden Arzt, wobei ein Notarzt auf der Strasse kann und darf mit der Patientenverfügung auch nicht alleine Entschieden - da für die Durchsetzung und Anerkennung des Schriftstückes bzw.der Verfügung zwei Ärzte benötigt werden.

Solang an der Rechtsgrundlage nicht wesentlich etwas geändert wird, bringt es nichts sich ein solches Tattoo stechen zu lassen. Ausser man taucht später immer wieder in den Rettungsdiensterzählungen auf den Wachen auf ala "ich hab auf einem gedrückt der dort stehen hatte don*t press it..." :shock:

Über die Rechtskräftigkeit - eine solche Verfügung ist nur rechtsgültig wenn sie von dem Betreffenden und von Zeugen unterschrieben wird. Wie willst du das durchsetzen, die Unterschrift auch Tättovieren lassen ? Dann ist es aber wieder nicht Handschriftlich durch die entsprechenden Personen, sondern durch den Tättovwierer ... und wenn jemand mit falschem Namen unterschreibt, dann ist das immer noch Urkundenfälschung. Im übrigen ist es immer noch sinnig eine Patientenverfügung durch einen Notar beglaubigen zu lassen, gerade dann wenn man selbst diese nicht mehr ausfüllen kann sondern jemand anderes das für einen übernimmt. Unterschrieben wird zwar noch selbst, aber wenn vorher blanko unterschrieben wird (und das kommt immer noch zu genüge vor) kann der (meistens) nahe Anverwandte immer noch das reinschreiben was er möchte.

Ich für meinen Teil habe eine Patientenverfügung, die eben auch notariell Beglaubigt wurde zusätzlich zu dem Anwesenden Zeugen. Damit habe ich auch den Stempel mit drauf, und ein weiteres Original ist bei diesem eingelagert. Somit lässt sich die Rechtsgültigkeit auch schneller und einfacher klären, denn das normale Verfahren wäre, das Schriftstück zu einem Gericht zu bringen und diesen darüber entscheiden lassen (auch im Zusammenhang mit den Medizinischen Unterlagen der Vorerkankungen), ob es auch der mutmaßliche Wille des Betroffenen ist. Wird selten gemacht, oftmals wird es von den Ärzten einfach angenommen - aber wie gesagt ich möchte auch nicht wissen, wieviele Verwandte/Bekannte auf diese Art und Weise schon unliebsame Angehörige Entsorgt haben.

Und wenn man selbst im Rettungsdienst arbeiten würde, und damit meine ich insbesondere Flyer, dann wüsste man dieses auch das man immer anzufangen hat, ausser es ist wie oben beschrieben das der Kopf woanders liegt wie der Rumpf usw. Ich hoffe inständig, das er/sie wenigstens so schlau ist das im Berufsalltag auch so durchzuziehen, für das ethische sind andere zuständig aber sicherlich keine Rettungsassisteten/Rettungssanitäter oder Rettungshelfer. Es ist immer noch egal was man sich auf die Haut tättovieren lässt, es hat keine Rechtsgültigkeit.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


Das ist in der Tat eine interessante Idee. Das Problem das ich dabei jedoch sehe, ist, dass "nicht wiederbeleben" und ähnliche Aussagen wenig präzise sind und in Fällen in denen es um bspw. Sterbehilfe geht, ist juristische Präzision gefragt. Was heißt "nicht wiederbeleben"? Was sind die Kriterien und die äußeren, medizinischen Umtsände auf die diese Aussage zutrifft?

Wenn die Person einen Unfall hatte und klinisch tot ist, wird sie sicherlich eine Wiederbelebung wünschen, nicht jedoch unter Umständen, bei denen Hirnschäden abzusehen sind oder in denen die künstliche Lebenserhaltung oder ein Koma die Folge sein werden oder sein können. Das ist einfach ein so schwieriges Thema, ein so komplexes, dass da glaube ich eher ein Ganzkörpertatoo von Nöten wäre und da ist dann wohl die Patientenverfügung einfach praktikabler :)

» noparadigm » Beiträge: 51 » Talkpoints: 0,00 »


Ich finde die Idee ganz praktisch, denn während man eine schriftliche Notiz auf einem Zettel verlieren kann, kann man das bei einem Tattoo ja wohl eher nicht. Das ist auch der einzige aber wirklich große Vorteil, den ich sehe, der unter Umständen auch den Nachteil eines eben hässlichen Tattoos für mich nichtig machen würde.

Wobei ich das bei solchen Aussagen wie über das Wiederbeleben oder eben Nicht-Wiederbeleben etwas kritischer sehe. Wenn es um die Erhaltung eines Lebens geht, wird der Nothelfer kaum auf ein Tattoo achten und dieses hat natürlich ohne Unterschrift auch keine Rechtswirksamkeit.

Anders sieht es aber beispielsweise in Sachen Organspenden aus. So ein Organspendeausweis kann auch verschwinden. Wenn man also seine Organe nach dem Tod spenden möchte, woher sollen die Ärzte wissen, ob man dem eingewilligt hat, oder nicht (gerade, wenn Verwandte darüber auch keine Auskunft geben können sollten)? Wenn es auf dem Körper steht, könnte es nahe liegend sein, dass der Patient sich das gewünscht hat, oder? Oder wer tätowiert sich so etwas nur zum Gag auf und wäre eigentlich gegen eine Organspende?

Also, ich denke, für so einen Zweck wäre so ein Tattoo schon eine nützliche Sache, wenn es denn vom medizinischen Personal tatsächlich auch ernst enommen wird.

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» Wawa666 » Beiträge: 7277 » Talkpoints: 23,61 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



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