Eine gute Nachricht für alle Mieter in Deutschland: Betriebskosten für die Wohnung können seit neuestem beim Finanzamt abgerechnet werden. Bei noch offenen Steuerbescheiden (Klage, Einspruch, Nachprüfung durch Finanzamt vorbehalten) kann dies auch rückwirkend für die Jahre 2003 bis 2005 geschehen.
So zum Beispiel kann man 20 % der Lohkosten anrechnen für den Fachmann, der Arbeiten im Haushalt erledigt (zum Beispiel Handwerker). Wichtig: es muss sich um Arbeiten handeln, die man auch selbst hätte erledigen können, wie zum Beispiel Malerarbeiten (damit fällt jedoch die Wartung der Heizung beispielsweise weg). Materialkosten (Material das der Handwerker braucht zum Beispiel) können nicht abgesetzt werden. Weiterhin absetzbar sind Kosten für so genannte „haushaltsnahe Dienstleistungen“, die der Vermieter an den Mieter weitergibt (zum Beispiel Hausmeister). Nicht abgesetzt werden können Kosten für die Müllabfuhr.
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:: Cala
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