Die restliche Strafe der ehemaligen RAF Terroristin Eva Haule (53) wurde nun vom OLG Frankfurt nach 21 Jahren Haft zur Bewährung (5 Jahre) ausgesetzt, so dass Gericht am 17.08.2007.
Eva Haule wurde 1994 wegen dreifachen Mordes zu Lebenslanger Haft verurteilt, die sie wegen ihrer Mittäterschaft am Bombenanschlag auf den Frankfurter Militärflughafen der USA am 08.04.1985 bekam. Zuletzt war Haule als Freigängerin im Frauengefängnis Berlin Neukölln inhaftiert. Nach Brigitte Mohnhaupt, die im März 2007 freigelassen wurde ist sie nun die zweite RAF Terroristin, die dieses Jahr freikommt. Das Gericht stellte fest, das Haule keine Gefahr mehr für die Allgemeinheit darstelle und überzeugend darlegte daß sie Gewalt nicht mehr als geeignetes Mittel zur Erreichung ihrer politischen Ziele betrachte.
Haule bekommt einen Bewährungshelfer gestellt, der sie während der 5 Jahre begleiten wird.
|
| |
 |
:: Midgaardslang
:: Beiträge 4333:: 100.43 Talkpoints ::  |
|
|
|
|
| |
| |
| |
|