Streitigkeiten bei Mängeln am Auto sind zwischen Kunden und Händler nichts Seltenes. Das sagt der Gesetzgeber:
Anspruch auf Garantie
Während des Garantiezeitraums werden eventuelle Mängel vom Händler kostenlos behoben. Garantie ist in der Regel nur temporär gegeben (zum Beispiel 2 Jahre) und ist oft an eine begrenzte Kilometerzahl gekoppelt. Auch sonstige Auflagen müssen durch den Käufer eingehalten werden, diese werden vertraglich festgelegt und beinhalten zum Beispiel, dass der Wagen fachgerecht gewartet wird. Bei Unstimmigkeiten bezüglich der Garantie zwischen Händler und Käufer sollte man sich an den Hersteller wenden.
Sachmängelhaftung
Gemäß der gesetzlichen Sachmängelhaftung haftet der Händler 2 Jahre Lang bei Mängeln am Neuwagen. Die Mängel müssen dafür jedoch bereits beim Autokauf vorhanden gewesen sein – dies muss der Kunde beweisen. Treten die Mängel bis 6 Monate nach dem Kauf auf, geht man davon aus, dass diese schon beim Kauf vorhanden waren; dann hat der Händler 2 Mal die Gelegenheit, den Wagen zu reparieren bzw. die vorhandenen Fehler zu entfernen, danach hat der Kunde das Recht auf Kaufpreisminderung oder sogar Rückgabe.
Kulanz
Weder Garantie noch Sachmängelhaftung greifen? Dann liegt es alleine an der Kulanz des Händlers oder auch Herstellers, ob er Mängel kostenlos behebt oder nicht. Diese Leistung ist nicht einklagbar, da freiwillig.
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:: Cala
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